Neuigkeiten im VW-Musterverfahren für Aktionäre – Teil 1 der VW-Klage-FAQ-Serie

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München, den 29.11.2016 – Am Oberlandesgericht Braunschweig laufen derzeit die Weichenstellungen für das Verfahren der Aktienanleger gegen die Volkswagen AG aus der sogenannten „Dieselaffäre“. Hunderte betroffene Aktionäre des Volkswagen-Konzerns haben bereits Klage eingereicht und warten nun auf die Bestimmung des sogenannten „Musterklägers“, damit das Kapitalanleger-Musterverfahren (sog. KapMuG-Verfahren, eine Art „Deutsche Sammelklage“ für betroffene VW-Aktionäre) offiziell eröffnet werden kann.

Rechtsanwalt Thorsten Krause gibt in einer 5-teiligen Frage-und-Antwort-Serie ein Update zum aktuellen Stand im VW-Musterverfahren für Aktionäre.

Wie steht es um das aktienrechtliche Verfahren gegen die Volkswagen AG – ist das Musterverfahren (die sogenannte „Deutsche Sammelklage“) schon eröffnet?

Als nächster Schritt wird ein Musterkläger durch das OLG Braunschweig bestimmt. Bislang wurden von 5 Kanzleien, darunter die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, passende Fälle als Musterkläger vorgeschlagen. Der Musterkläger führt den „Pilotfall“, den das Oberlandesgericht verhandelt und dessen Ergebnis für alle weiteren beteiligten Aktionäre und die Volkswagen AG bindend sein wird. Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt unter anderem die Kläger in 5 der 10 ersten Verfahren, die zur Veröffentlichung eines sogenannten Musterverfahrensantrags und damit zur Eröffnung des Musterverfahrens geführt haben. Mit einer Entscheidung des Gerichts zum Musterkläger ist frühestens Ende des Jahres 2016, Anfang 2017 zu rechnen.

Im nächsten Teil dieser FAQ-Serie geht es um folgende Frage: Was sind die nächsten Schritte? Wie können Sie sich der Sammelklage anschließen?


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