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Mit dem Fahrrad unterwegs – wissenswerte Regeln für Radfahrer

  • 3 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Wird ein Fahrradfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt, macht er sich strafbar. Es drohen unter anderem ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
  • Das Radfahren auf dem Gehweg ist Erwachsenen grundsätzlich untersagt – außer, sie begleiten radelnde Kinder. Diese müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
  • In Deutschland gibt es zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Radfahrer. Dennoch sollte ein Helm getragen werden, um sich bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen zu schützen.

Ab 0,3 Promille kann eine Strafanzeige drohen

Wird ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille im Blut von der Polizei erwischt, muss er mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Ihm drohen drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie gegebenenfalls ein Fahrverbot. Ein Führerschein für Kraftfahrzeuge kann darüber hinaus auch entzogen werden. 

Übrigens: Für die Eintragung der Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg ist es unerheblich, ob man einen Führerschein besitzt oder nicht.

Aber auch eine geringere Promillegrenze als 1,6 kann ernsthafte Konsequenzen für einen Fahrradfahrer bedeuten. Ihm droht eine Strafanzeige, wenn er bereits mit 0,3 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig geworden ist, beispielsweise, wenn er Schlangenlinien gefahren ist. 

Das Radfahren unter Drogeneinfluss ist ebenso strafbar – es ist mit einer Strafanzeige und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu rechnen. Grenzwerte wie die Promillegrenze bei Alkohol werden hier nicht angewendet.

Auch für Radler gilt: aufs Tempo achten

Nicht nur Auto- sondern auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit nach der Verkehrslage und nach Beschaffenheit des Fahrradweges anpassen. Sie sollten sich dabei an den Tempovorgaben der Verkehrsschilder orientieren. Das bedeutet, Tempo-30-Zonen sind zu beachten, in Spielstraßen sollte mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. 

Darüber hinaus müssen Radfahrer – ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer – bei einer roten Ampel anhalten. Bei einem Rotlichtverstoß drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. 

Nebeneinander Rad fahren – das ist dabei zu beachten

Radfahrern dürfen seit 28. April 2020 nebeneinander fahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. 

Eine weitere Ausnahme: Wenn Radfahrer im geschlossenen Verband von mindestens 16 Personen fahren, dürfen auch jeweils zwei Radler nebeneinander fahren. Autofahrer müssen dann auf eine Gelegenheit zum Überholen warten. Fahrradfahrer sollten darauf achten, dass die Lücken zwischen den einzelnen Radfahrern nicht zu groß werden. 

Im Falle von sehr großen Verbänden sollten allerdings wieder Lücken gebildet werden, damit Radfahrer sprungweise überholt werden können.

Besteht eine Helm-/Dynamopflicht für Radler?

Nein, in Deutschland existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Radfahrer. Sie verstoßen weder gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), noch kann gegen sie ein Bußgeld bzw. eine Verwarnung verhängt werden, wenn sie keinen Helm tragen. Trotzdem ist es Radfahrern stets anzuraten, einen Helm zu tragen, um sich im Falle eines Unfalls vor schweren Kopfverletzungen zu schützen.

Seit dem Jahr 2013 gibt es für Fahrradfahrer keine Dynamopflicht mehr. Das heißt, sie dürfen – neben einer Dynamobeleuchtung – auch Akku- und Batterielampen nutzen. 

Mit Handy und Musik auf dem Rad unterwegs – ist das erlaubt?

Wird ein Radfahrer mit dem Mobiltelefon am Ohr oder beim Schreiben einer Nachricht von der Polizei erwischt, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Das Telefonieren mithilfe einer Freisprechanlage ist hingegen erlaubt.

Hört ein Fahrradfahrer so laut Musik, dass die Wahrnehmung des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro gerechnet werden.

Wissenswertes zum Abbiegen und Überholen 

Beim Abbiegen müssen Radfahrer nicht während des gesamten Abbiegevorgangs ihren Arm ausstrecken. Der Arm sollte beim Linksabbiegen nach dem Einordnen auf der Fahrbahnmitte wieder heruntergenommen werden.

Beim Überholen mit dem Rad gilt Folgendes: Radfahrer dürfen nicht nur links überholen – ist genügend Platz gegeben, ist es ihnen ebenso erlaubt, auf der rechten Fahrbahn stehend wartende Fahrzeuge rechts überholen – jedoch mit äußerster Vorsicht und nur mit mäßiger Geschwindigkeit.

Wenn Kinder Fahrradfahren – was gilt?

Kinder müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung bis zu ihrem vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren – außer, der Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt. In diesem Fall dürfen sie ebenso den Radweg benutzen. 

Kinder, die noch nicht elf Jahre alt sind, dürfen mit ihrem Rad den Gehweg nutzen. Geeigneten Aufsichtspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ist es erlaubt, Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg zu begleiten.

(KKA/FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

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