Neuvertrag bei Buchung von Zusatzleistungen der United Media AG, Euroweb Internet GmbH, Madsack OnlineService, usw.?

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns erreichen regelmäßig Anfragen, in denen Mandanten Probleme mit ihrem Vertrag mit einem der folgenden Unternehmen haben:

  • United Media AG
  • Madsack Onlineservice
  • Euroweb Internet GmbH
  • WN OnlineService
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService

Diese Unternehmen gehören zu Euroweb Group. Sie alle bieten sog. „Internet-System-Verträge“ an. Das sind Werkverträge über das Erstellen, Betreiben und Warten von Websites. Die Laufzeit der Verträge beträgt zwischen 36 und 48 Monaten und die monatlichen Kosten zwischen 150,00 € und 450,00 €.

Zusatzleistungen = Neuvertrag?

Oft geht es in den Anfragen an uns darum, dass die Mandanten unwissend oder ungewollt eine Verlängerung ihres Vertrages mit einem der o.g. Unternehmen unterschrieben haben. Uns ist eine Vielzahl von Fällen bekannt, in denen sog. „Medien-Berater“ den Mandanten Verträge über zusätzliche Leistungen angeboten haben. Dies erfolgte in der Regel noch während der Vertragslaufzeit, meistens jedoch, nachdem die Mandanten ihren ursprünglichen Vertrag bereits ordentlich zum Ablauf der „ersten“ Vertragslaufzeit gekündigt hatten. Teilweise wurden diese Angebote aber auch unabhängig von einer ordentlichen Kündigung angeboten. Uns berichteten Mandanten, dass Ihnen von Beratern z.B. eine SSL-Basic-Verschlüsselung aufgrund neuer Datenschutzgesetze angeboten wurden, die diese Technik erforderlich machten. Weitere in den „neuen“ Verträgen aufgeführten zusätzlichen Leistungen waren u.a.

  • Content Management (CMS)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Facebook-Profil
  • Google My Business
  • QR-Code
  • Online Redaktion
  • Responsive Webdesign
  • Newsletter

Das auszufüllende Formular sieht auf dem ersten Blick aus, als ob es einzig um Zusatzleistungen ginge. Im Kleigedruckten steht jedoch folgende Klausel:

„Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ‚Altvertrag‘ außer Kraft.“

Nach Ansicht der o.g. Unternehmen handle es sich aufgrund dieser Klausel bei dem Formular mit den Zusatzleistungen um einen neuen Vertrag. Uns berichteten unabhängig voneinander verschiedene Mandanten, dass die Berater vor Ort bei Nachfrage teilweise explizit verneint haben, dass es sich bei dem Formular um einen Neuvertrag handelt. Erst bei späterer schriftlicher Nachfrage wurde dann bestätigt, dass dies der Fall sei. Gilt die zusätzliche „Vereinbarung“ also wirklich als Neuvertrag?

Unsere Ansicht dazu

Wir halten es für äußerst fraglich, ob die eben beschriebene Vorgehensweise und der damit einhergehende neue Vertragsabschluss rechtlich überhaupt zulässig ist.

Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden wollen, kann das je nach Einzelfall auch möglich sein. Es gilt jedoch die rechtlichen Feinheiten einer außerordentlichen, vorzeitigen Kündigung zu beachten. Daher sollte die Kündigung im besten Fall nur durch einen fachkundigen Anwalt ausgesprochen werden.

Haben Sie auch Probleme mit Ihrem Vertrag bzw. haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wir vertreten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten bzgl. ihrer Verträge mit den Unternehmen der Euroweb-Group. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Bitte in der Nachricht dann auch nochmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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