nexuscap.net – BaFin warnt

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Hinsichtlich der Webseite nexuscap.net hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie gegen die unbekannten Verantwortlichen der Homepage Ermittlungen durchführt. Es bestehe der Verdacht, dass ohne Erlaubnis der BaFin Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, so die BaFin.

Mitarbeiter der Verantwortlichen von nexuscap.net würden sich unerbeten an Anleger wenden, um ihnen Festgelder zu offerieren.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass Nexus Capital 2013 gegründet wurde, um opportunistische Fremd- und Eigenkapitalinvestitionen in einer breiten Palette von Unternehmen und Branchen zu tätigen und man in einer Reihe von Branchen investiere und Partnerschaften mit führenden Unternehmen und Managementteams anstreben würden, um attraktive langfristige Renditen zu erzielen.

Keine Genehmigung der BaFin für Festgeldangebote

Sofern Anlegern in Deutschland eine Festgeldanlage mit dem unbedingten Versprechen einer Rückzahlung angeboten wird, handelt es sich um eine Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Um ein derartiges Bank- bzw. Einlagengeschäft anbieten bzw. betreiben zu können, benötigt der Anbieter eine Erlaubnis der BaFin. Über eine Genehmigung der BaFin verfügen die Verantwortlichen der nexuscap.net aber nicht.

Möglichkeiten für Anleger, die Kapital für eine Festgeldanlage bei nexuscap.net investiert haben

Wenn Festgelder in Deutschland an Anleger angeboten werden und dies ohne Erlaubnis der BaFin geschieht, kann für einen Anleger zum einen gegen die anbietende Gesellschaft und zum anderen auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG dargestellt werden.

Möglicherweise können sich auch andere Ansprüche begründen lassen, etwa dann, wenn Anlegern keine Rückzahlung bei einer versprochenen Fälligkeit erhalten oder auch versprochene Zinszahlungen nicht geleistet werden.

Anleger müssen nach unserer Ansicht auch dringend etwas unternehmen, wenn sie versprochene Rückzahlungen oder Zinsen nicht erhalten.

Lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten und sichern Sie Korrespondenz und Bankbelege über die getätigten Einzahlungen und schreiben Sie sich die Namen von Beratern und den Inhalt geführter Gespräche auf.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Gelder für eine Festgeldanlage bei nexuscap.net investiert haben.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 17.11.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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