Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG: Der Weg zum dauerhaften Aufenthalt

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Die Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, dauerhaft in Deutschland zu leben und uneingeschränkt zu arbeiten – sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbstständig. Im Gegensatz zu befristeten Aufenthaltstiteln muss sie nicht regelmäßig verlängert werden.

Sie bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch zahlreiche praktische Vorteile – etwa bei der Berufswahl, dem Familiennachzug oder bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Für viele Menschen stellt sie einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu langfristiger Integration und Stabilität in Deutschland dar.

Vorteile im Überblick:

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne Verlängerungspflicht

  • Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

  • Rechtliche Sicherheit bei dauerhaftem Aufenthalt

  • Erleichterter Familiennachzug für Ehepartner und Kinder

  • Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums

  • Stabile Lebensgrundlage auch bei Arbeitsplatzwechsel

  • Nachhaltige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt

  • Gleichstellung bei vielen Sozialleistungen

  • Flexibilität bei beruflichen und persönlichen Veränderungen

  • Erhalt des Aufenthaltstitels bei erfüllten Voraussetzungen

Beantragung der Niederlassungserlaubnis
Sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, vereinbaren wir einen Termin beim zuständigen Landesamt für Einwanderung. Dort werden die erforderlichen Unterlagen sowie die Gebühren eingereicht. Die Behörde prüft anschließend den Antrag. Im Falle einer Ablehnung übernehmen wir die Prüfung und gegebenenfalls die Einlegung von Rechtsmitteln.

Voraussetzungen
Die gesetzlichen Vorgaben nach § 9 AufenthG sind komplex und beinhalten zahlreiche Ausnahmen. Nachfolgend eine vereinfachte Übersicht. Für eine individuelle Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an uns.

  • Mindestens fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen

  • Mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

  • Angemessener Wohnraum für sich und gegebenenfalls die Familie

  • Keine schwerwiegenden Straftaten

  • Bestehende Krankenversicherung

Wichtiger Hinweis
Die Niederlassungserlaubnis erlischt in der Regel, wenn Sie sich länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In bestimmten Fällen kann eine längere Abwesenheit vorab genehmigt werden. Bitte lassen Sie sich vor geplanten Auslandsaufenthalten rechtzeitig beraten.


Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG bietet eine langfristige, sichere Perspektive für ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Aufgrund der zahlreichen formalen Voraussetzungen sollte der Antrag gut vorbereitet werden. Eine qualifizierte rechtliche Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die Erfolgschancen zu erhöhen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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