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Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH erhalten?

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Nach Berichten im Internet versendet die Kanzlei Nimrod aktuelle Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen. Im Auftrag der Repaircenter24 GmbH werden etwa veraltete Widerrufsbelehrungen gerügt.

Was ist die rechtliche Grundlage für die gerügten Widerrufsbelehrungen?

Viele Händler haben vor drei oder vier Jahren ihre Widerrufsbelehrung erstellt und die Änderungen der letzten Jahre nicht verfolgt oder gar umgesetzt. Ab dem 13.6.2014 musste die Widerrufsbelehrung neu gefasst werden, der Gesetzgeber hat im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr 58, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2013 ein Muster bereitgestellt, welches Grundlage für aktuelle Fassungen ist, dass die Widerrufsbelehrung nicht mehr – wie in der Vergangenheit – immer identisch ist, sondern eine Vielzahl von Variablen enthält. Die Widerrufsbelehrung muss also entsprechend angepasst werden.

In welchem Feld ist die Repaircenter24 GmbH tätig?

Nach der Internetseite ist die Repaircenter24 GmbH im Bereich der Reparatur von Smartphones, iPhones etc. tätig. Ferner wird mitgeteilt: „Außer erstklassigen Reparaturen & Service bieten wir eine große Auswahl an Zubehör & Ersatzteilen.“ Damit steht die Repaircenter24 GmbH zumindest mit anderen Gewerbetreibenden im Wettbewerb, die vergleichsweise oder ähnliche Dienstleistungen anbieten.

Was wird in der Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH gefordert?

Wie für Abmahnungen üblich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und Kostenerstattung. Nach Berichten wird zum Beispiel 10.000,00 EUR gefordert. Dies ist für den Fall einer falschen Widerrufsbelehrung sicher ein sehr stolzer Wert und selbstverständlich angreifbar. Ferner wird eine Unterlassungserklärung in der Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH, welche sicher zumindest umformuliert werden sollte.

Probleme bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung

Was oft bei Berichten über Abmahnwellen verschwiegen wird, ist dass gerade bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wie veraltete Widerrufsbelehrungen dieser Verstoß oftmals zutreffend ist. Daher ist es nicht so einfach diesen Abmahnungen zu begegnen wie es gern proklamiert wird. Faktisch gibt es im Prinzip folgende Ansätze zu agieren:

1. Modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlung über die Kosten

Diese Variante ist die häufigste Verteidigung, sie senkt die Gefahr einer Vertragsstrafe und verhindert ein wahrscheinlich deutlich teureres Gerichtsverfahren. Allerdings bedeutet diese Variante auch, dass der Abgemahnte zwei Anwälte zahlen muss. Den eigenen und den des Gegners – in der Summe wird es daher meist auf eine ähnliche Summe kommen, als wenn die Zahlung direkt geleistet wird. Fairerweise stellt die Abänderung der Unterlassungserklärung – wenn diese gut erfolgt und nicht einfach „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht2 drüber geschrieben wird – einen erheblichen Mehrwert dar.

2. Das Auffinden von Fehlern und die Erklärung der Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen

Diese Lösung ist eher etwas für Fortgeschrittene, weil komplexer: Verkürzt dargestellt wird eine Gegenabmahnung ausgesprochen und dann mit den entstandenen Kosten die Aufrechnung erklärt. Die Idee dahinter ist, dass – wenn das in dem Fall der Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH gelänge – die Repaircenter24 GmbH selber Nimrod zahlen müsste – für den Ausspruch der Abmahnung.

3. Rechtsmissbrauch der Abmahnung

Es gibt wohl keinen Einwand, der so häufig gebracht wird wie der des Rechtsmissbrauchs der Abmahnung nach § 8 Abs. 4 UWG. Das klingt gut und ist für den Abgemahnten auch die eleganteste Lösung der Abmahnung zu begegnen, trifft aber in den seltensten Fällen zu. Nach meiner Erfahrung folgen die Gerichte in einem von mehreren tausend Fällen tatsächlich dem Einwand des Rechtsmissbrauch. Es ist daher besser, wenn das nicht die einzige Strategie ist, mit der Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH umzugehen.

4. Vogel Strauß und Hoffen

Wem keine der Varianten bis hier besonders schmecken und wer nicht vorhat, sich anwaltlich vertreten zu lassen, der wird sich wohl dafür entscheiden, gar nichts zu tun. Oftmals wird das auf eine einstweilige Verfügung hinauslaufen und es gibt tatsächlich Fälle, in denen eine einstweilige Verfügung sinnvoller ist, als eine Unterlassungserklärung abzugeben, aber es kann auch ruinös enden. Wer nämlich die einstweilige Verfügung zwei Wochen liegen lässt bekommt ein Abschlussschreiben, danach kommt die Hauptsacheklage und zu diesem Punkt kostet die Auseinandersetzung dann schon weit über 5.000,00 EUR. Ein Ignorieren kann daher nicht empfohlen werden.

Was raten Dr. Wachs Rechtsanwälte im Umgange mit einer Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH?

Zunächst prüfen wir den Sachverhalt und das Wettbewerbsverhältnis, wenn die Abmahnung rechtmäßig ist, besprechen wir mit dem Mandanten im Detail die ihm zur Verfügung stehenden Varianten und handeln danach. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere Beratung im Wettbewerbsrecht, die wir bereits in verschiedenen Gerichtsverfahren unter Beweis gestellt haben. Wir sind in Hamburg ansässig, bearbeiten aber seit Gründung Mandate aus dem ganzen Bundesgebiet. Sie können uns im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung gern zu einer Nimrod-Abmahnung für Repaircenter24 GmbH befragen. Wir sind telefonisch unter nebenstehender Telefonnummer erreichbar.


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