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Nimrod fordert für Astragon 10.000 € Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung

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Wie wichtig eine fachgerechte Beratung bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung in Filesharing-Fällen sein kann, zeigt der nachfolgende Fall:

Die Inhaberin eines Internetanschlusses wurde im März 2016 von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Nimrod im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH abgemahnt. Hintergrund soll die illegale Verbreitung des Computerspiels „Euro Truck Simulator 2“ über die Tauschbörse BitTorrent sein.

Erster Fehler: Anruf bei der Abmahnkanzlei

Wie viele Empfänger derartiger Abmahnschreiben, geriet die Anschlussinhaberin nach Erhalt des Schreibens in Panik und rief direkt bei der Abmahnkanzlei an. Dabei teilte sie mit, dass nicht sie selbst, sondern ihr Sohn die Tat begangen habe; Nimrod zeigte sich „entgegenkommend“ und stellte eine Reduzierung des Vergleichsbetrages auf 600 € (von ursprünglich 850 €) in Aussicht.

Zweiter Fehler: Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben

Darüber hinaus unterzeichnete die Anschlussinhaberin eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, welche auf einer Täterhaftung beruhte (und von der Kanzlei Nimrod zur Verfügung gestellt wurde). Dabei war der Anschlussinhaberin nicht bewusst, dass sie eine solche Erklärung gar nicht hätte abgegeben müssen; denn – wenn überhaupt – hätte sie lediglich als Störerin haften müssen (und selbst eine Störerhaftung wäre vorliegend wegen der erfolgten Belehrung des Sohnes entfallen).

Erneute Abmahnung

Es kam wie es kommen musste: Im Juli erfolgte eine neue Abmahnung, verbunden mit der Geltendmachung einer von Astragon festgesetzten Vertragsstrafe von 10.000 €. Erneut war die Verbreitung des Computerspiels über den Anschluss meiner Mandantin festgestellt worden.

Dabei wird die (auf einer Täterhaftung der Anschlussinhaberin beruhenden) Vertragsstrafe gefordert, obwohl wieder nicht die Anschlussinhaberin, sondern der Sohn der Täter war. Außerdem wird eine weitere Unterlassungserklärung von der Anschlussinhaberin gefordert, welche ein erhöhtes Vertragsstrafeversprechen enthalten soll.

Die richtige Reaktion

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung bekommen haben. Dann lassen sich die obigen Folgen regelmäßig vermeiden.

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Anwaltskanzlei auf, weder telefonisch noch schriftlich!
  • Das Ignorieren der Abmahnung – auch wenn Sie die Tat nicht selbst begangen haben – kann teuer werden.
  • Nutzen Sie mein Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles. In zahlreichen Fällen ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt, so dass es eine für alle Fälle richtige Pauschalempfehlung nicht gibt. Auch wenn Sie die Tat selbst begangen haben, besteht in der Regel eine Möglichkeit, die Geldforderung zu reduzieren.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sondern lassen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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