Noch 3 Tage – Immobiliendarlehen mit der DZ Privatbank ablösen!

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Nach Gesetzesänderung von Anfang des Jahres verbleiben noch 3 Tage zum Widerruf

Der Bundesgerichtshof fährt eine harte Linie gegenüber Kreditinstituten wie der DZ Privatbank: Zahlreiche Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen hat er bereits für ungültig erklärt und Darlehensnehmern damit die angenehme Möglichkeit verschafft, Verträge nach jahrelanger Laufzeit zu widerrufen. Ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kommen die Verbraucher aus ihren Verträgen heraus und können vom aktuellen Zinsniveau profitieren. Denn an einem Markt, der durch europäische Nullzinspolitik historisch niedrige Zinssätze generiert, möchte jeder Darlehensnehmer mitspielen – vielen ist genau das durch die Rechtsprechung des BGH schon ermöglicht worden. Aktuell bleiben noch 3 Tage um sich den attraktiven Ausstieg zu sichern! 

Hintergrund: Seit dem 1. November 2002 sind Kreditinstitute wie die DZ Privatbank verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die Rechtsabteilungen zahlreicher Kreditinstitute verstießen bei der Erstellung offenbar aber häufig gegen Grundprinzipien des Gesetzes, so etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches die Verständlichkeit der Belehrung für den juristischen Laien gewährleisten soll.

Gesetzesänderung verkürzt das Zeitfenster zum Widerruf auf 3 Tage!

Nach einer Änderung der Gesetzeslage von Anfang dieses Jahres verbleiben Darlehensnehmern nur noch 3 Tage zur Ausübung ihres Widerrufsrechts. Die Politik hat an dieser Stelle offenbar dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben. Das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht ist Geschichte, Darlehensnehmer müssen umgehend handeln!

Verträge der DZ Privatbank können noch widerrufen werden!

Die DZ Privatbank gab jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus, ihre Verträge sind also möglicherweise noch widerrufbar. Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler der Widerrufsbelehrungen dar. Betroffen sind Belehrungen der Bank aus allen Jahrgängen. Darlehensnehmer die entsprechende Fehler in ihren Unterlagen finden sollten uns umgehend konsultieren!

Unklare Bestimmung des Fristbeginns!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der DZ Privatbank enthalten die folgende Formulierung: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 BGB erhalten hat“. In einem Klammerzusatz werden dann beispielhaft drei dieser Pflichtangaben aufgezählt – eine abschließende Aufzählung aller erforderlicher Pflichtangaben bleibt aber aus. Diese wäre aber unbedingt erforderlich gewesen, damit der Darlehensnehmer nicht selbstständig die gesetzliche Bestimmung zu Rate ziehen muss, um den Fristbeginn zu ermitteln. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

Einseitige Angaben zu Rückgewährpflichten in Formularen der DZ Privatbank!

In den Belehrungen findet sich unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ zwar ein Hinweis auf die Pflicht des Darlehensnehmers, nach einem Widerruf die erhaltenen Zahlungen rückzugewähren. Dass aber auch die Bank selbst dem Verbraucher alle von diesem erhaltenen Zahlungen genauso rückzuerstatten hat, wird nicht angesprochen. Damit bleibt es bei einer unvollständigen Belehrung, die dem Darlehensnehmer ein falsches Bild der tatsächlichen Rechtslage verschafft. Er muss davon ausgehen, die Bank unterliege keiner Rückgewährpflicht. Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Gültigkeit solcher Belehrungen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – fristgerechter Widerruf durch unsere Experten

Als Darlehensnehmer sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen unseren Experten umgehend zur Prüfung vorlegen. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen an. Wir haben bereits für zahlreiche Mandanten alte Verträge erfolgreich widerrufen können und sind sehr zuversichtlich, auch in Ihrem Fall einen schnellen und vor allem erfolgreichen Service liefern zu können.

Vor dem Hintergrund des Zeitfensters von 3 Tagen zur Ausübung des Widerrufs müssen Darlehensnehmer umgehend handeln!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5.Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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