Audi A6 und A7 mit V6-Motoren wegen Abgasbetrug zurückgeben

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Audi hat bisher alles abgestritten

Auch das gut (und teuer) verkaufte Flaggschiff des Audi Konzerns, der Audi V6 TDI, ist vom Abgasskandal betroffen. Auch dem Audi V6 droht ein extremer Wertverlust. Viele dieser Wagen wurden als Oberklasse Dienstwagen angeschafft.

Die Auslieferung der A6- und A7-V6-Diesel-Baureihe über 200 Kilowatt wird gestoppt. In Deutschland geht es um 30.000 Autos.

Dringende Empfehlung: Klagen, klagen, klagen bei A6 und A7

Unserer Auffassung nach lohnt es sich nicht, auf wirksame Hilfe durch die Politik oder die Justiz zu warten. Der Wertverlust, auf denen die Erwerber von A6 und A7 Modellen sitzen bleiben werden, sind enorm. 

Amtliche Anhörung des KBA zum Audi A6 und A7

Während in den USA Staatsanwälte kurzen Prozess machen, braute sich in Deutschland ein verbraucherfeindliches Gemisch aus industriefreundlichen Allianzen von Autoindustrie, Justiz und nicht zuletzt dem Kraftfahrt-Bundesamt zusammen. Zwar hat das KBA jetzt mit der Einleitung eines amtlichen Anhörungsverfahrens endlich Maßnahmen eingeleitet, jedoch kommen diese reichlich spät. Alle Beteiligten mussten davon ausgehen, dass auch die A6 und A7 Modelle mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren – insbesondere, weil es durch Audi bereits Geständnisse in diese Richtung in den USA gab. Audi hat in den USA eingestanden, gerade auch bei diesen Motoren geschummelt zu haben.

ADAC Rechtsschutzversicherung – Die gelben Bengel 

Zusammengehalten wurde der übel riechende Pfuhl auch durch die ADAC Rechtsschutzversicherung. Diese weigerte sich in vielen Fällen trotz eindeutiger Beweise aus den USA, ihren Kunden den Rechtsschutzfall zu decken. Damit dürfte jetzt endlich Schluss sein. Selbst das KBA konnte nun offenbar die Autoindustrie nicht länger in Schutz nehmen.

Auch der ADAC wird nun gezwungen sein, Rechtsschutzfälle endlich ohne Verzögerung zu decken.

Sie finden, die Autohersteller sollten aufgrund der verbauten Betrugssoftware auch in Deutschland ihre treuen Kunden entschädigen? Dieser Auffassung sind wir auch. Und die Chancen hierfür stehen aufgrund uns vorliegender Informationen ausgezeichnet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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