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Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr – Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe

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Mit einem Urteil vom 06.12.2016, Aktenzeichen 942 Cs 412 Js 230288/15, hat das Amtsgericht München einen 72-jährigen Rentner wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte am 06.08.2015 mit seinem Pkw durch München. Da auf seiner Fahrbahn ein Pkw parkte, wechselte er auf die Gegenfahrbahn, um an diesem vorbeizufahren. Genau in diesem Moment kam ihm dort auf der Gegenfahrbahn ein Fahrradfahrer entgegen. Beide kamen genau auf Höhe des in zweiter Reihe parkenden Pkw zum Stehen. Der Angeklagte wollte den Radfahrer zum Ausweichen zwingen und fuhr mit dem Pkw auf den Radfahrer zu und blieb unmittelbar vor ihm stehen. Anschließend drohte der Angeklagte, den Radfahrer umzufahren, sofern dieser nicht zur Seite weiche. Der Fahrradfahrer wich schließlich nach links aus. Beim Vorbeifahren beleidigte der Angeklagte den Radfahrer noch mit dem Wort „Arschloch“.

Im Rahmen der Hauptverhandlung bestritt der Angeklagte die Tat. Jedoch konnten zwei unbeteiligte Zeugen den Vorfall inklusive der Beleidigung bestätigen.

Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten, dass sich die Situation hochgeschaukelt hat und der Radfahrer gegenüber dem Zeugen belehrend auftrat. Zu Lasten des Angeklagten wurden zwei bestehende Vorstrafen wegen Nötigung berücksichtigt. Außerdem sei nach Ansicht des Gerichts strafschärfend zu berücksichtigen, dass sich der Angeklagte in seinem Fahrzeug gegenüber dem Radfahrer in einer überlegenen Position befand.

Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus, dass die vorliegende Tat darauf schließen lasse, dass der Angeklagte immer wieder nachlässig mit den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen umgeht. Zur Einwirkung auf den Angeklagten sei daher die Verhängung eines Fahrverbotes von einem Monat erforderlich, aber auch ausreichend.


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