Nordcapital Schiffsportfolio 2: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

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Der Dachfonds Schiffsportfolio 2, welcher vom Fondsanbieter Nordcapital aufgelegt wurde, beteiligt sich an über 140 Schiffsbeteiligungen. Doch auch dieses auf viele verschiedene Schiffe verteilte Engagement konnte wirtschaftliche Schwierigkeiten des Fonds nicht abwenden. 3 Jahre nachdem der Fonds Schiffsportfolio 2 aufgelegt wurde, wurde im Jahr 2010 auf Ebene der Schiffsbeteiligungen Kapitalbedarf angemeldet, weswegen der Dachfonds eine Kapitalerhöhung durchführte.

Da die Ausschüttungen des Nordcapital Schiffsportfolio 2 ebenfalls wiederholt entfielen, stehen für die Anleger des Fonds bislang rote Zahlen zu Buche. Ob und wann der Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 2 wieder in die schwarzen Zahlen vordringt, ist bislang noch offen. Denn die Krise der Schifffahrt, mit welcher die von dem Fonds bevorzugte Klasse der  Containerschiffe oft zu kämpfen hat, soll erst Ende 2013/Anfang 2014 wieder abflauen. Was können Anleger des Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 2 unternehmen, die sich nicht länger auf die Ungewissheit rund um die Schifffahr einlassen möchten?

Schadensersatzansprüche als „Ausstiegsmöglichkeit"

Die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann aufzeigen, welche Rechte die Anleger geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann überprüfen, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 2 kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurden Chancen und Risiken bei der Anlageberatung realistische dargestellt?

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 2 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 2.

Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 2 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings sollten Anleger beachten, dass Ansprüche auch vor dem Ende der 10-jährigen Höchstfrist verjähren können. Es gibt kürzere Verjährungsfristen, welche an die Kenntnis über die falsche Anlageberatung anknüpfen - hierbei können beispielsweise Sanierungen von Bedeutung sein.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

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