Nuri GmbH ist insolvent, Schadenersatz möglich?

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Infolge der Insolvenz der sog. "Neobank" Nuri GmbH erreichen tagtäglich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser Anfragen geschädigter Kunden. Diese fragen explizit nach rechtlichen Ausstiegs- und Rückabwicklungsmöglichkeiten.

Insoweit wird vor allem nach eine Haftung der Solaris Bank AG nachgefragt, also ob hier tatsächlich eine Rechtsgrundlage zum Beispiel für Schadenersatz besteht.

Insoweit empfiehlt Rechtsanwalt Eser einen Blick auf die Impressumsangaben bei der Nuri GmbH zu werfen.

Dort wird explizit hervorgehoben, dass die Nuri GmbH als sogenannter gebundener Vermittler (neudeutsch Tied Agent) unter dem sogenannten "Haftungsdach" der Solaris Bank tätig wird bzw. tätig geworden ist.

Im Impressum der Nuri GmbH heißt es hierzu wie folgt:

"Die Nuri GmbH bietet Vermittlungsgeschäfte von Transaktionen für den Kauf und Verkauf von finanziellen Instrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG an und ist ausschließlich im Namen und für Rechnung der solarisBank AG tätig und gemäß § 2 Abs. 10 KWG als „vertraglich gebundener Vermittler“ der Solarisbank AG in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet geführt wird. Das Register kann unter www.bafin.de eingesehen werden."

Damit ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser eindeutig klar, dass wenn ein Pflichtenverstoß der Nuri GmbH nachgewiesen werden kann, etwa fehlerhafte Auskunft bzw. eine Verheimlichung oder eine Verniedlichung von Risiken, dann in rechtlicher Hinsicht die Solaris Bank AG für den eingetretenen Schaden einzustehen hat.

Im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung müsste danach die gefallene Aussage der Nuri GmbH bewertet werden, dass ein Einfrieren der Kryptowerte ausgeschlossen sei und man darauf jederzeit zugreifen könne.

Eine solche Auskunft bzw. Information ist evidentermaßen unzutreffend und nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser ein Grund für eine Schadenersatzpflicht.

Sollte also eine Haftungsfall bestehen, wäre die Solaris Bank AG dann die richtige Anspruchsgegnerin. 

Die gebundenen Vermittler handeln nämlich im Namen und auf Rechnung des Haftungsdachs. Die Kunden können sich daher in Haftungsfällen direkt an das Haftungsdach wenden und dieses in Anspruch nehmen, so Rechtsanwalt Eser.

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