Oberbank AG: Alte Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen!

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Prüfung Ihrer individuellen Erfolgschancen – Werdermann | von Rüden.

Deutschlandweit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen machen Ausstieg nach Jahren möglich

Wer aktuell Geld für die Immobilienfinanzierung benötigt, kann sich darüber fast freuen. Er zahlt beispielsweise für eine 10-jährige Laufzeit im Schnitt 2,0 % Zinsen. Das ist im Vergleich zu früheren Jahren äußerst günstig, denn Zinsen bewegen sich aufgrund europäischer Niedrigzinspolitik auf historischem Niveau. Noch vor ein paar Jahren etwa fielen für den identischen Zeitraum um die 4,5 % an. Aktuell eröffnet sich vielen vertraglich bereits gebundenen Darlehensnehmern eine Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu beenden – Stichwort: Widerrufsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nach Rechtsprechung des BGH in zahlreichen Fällen wegen Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen noch nach Jahren fort. Die Belehrungen genügen den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit großteils nicht und sind damit, weil sie kaum geeignet sind den Schutz des Verbrauchers zu gewährleisten, ungültig.

Darlehensnehmer können in diesem Fall ihre seit Jahren laufenden Verträge noch heute widerrufen. Die im Kündigungsfall zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung, eine Art Vertragsstrafe die den vorzeitigen Ausstieg sanktioniert, ist selbstverständlich nicht zu zahlen. Ein Glücksgriff, da sich Verträge so ohne Aufwand zu aktuell marktüblichen Konditionen umschulden lassen. Hier lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen!

Ende des „Widerrufsjokers“ schon im kommenden Jahr möglich

Indes droht bereits ein Ende des bisher „ewig“ geltenden Widerrufsrechts: Eine vom Bundesrat angeregte Gesetzesänderung führt bei ihrer Umsetzung dazu, dass die meisten Verträge nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar sind. Stichtag wäre der 21. Juni 2016. Die Lobby der Kreditinstitute hat offenbar ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden einzudämmen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Vorschlag der Ländervertretung tatsächlich Gesetz wird – Darlehensnehmer müssen sich also möglicherweise beeilen.

Auch Widerrufsbelehrungen der Oberbank AG fehlerhaft – Verträge möglicherweise widerrufbar

Widerrufsbelehrungen der Oberbank AG aus dem Jahr 2012 sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Wahrscheinlich ist, dass Belehrungen der Bank aus anderen Jahrgängen ähnliche Fehler enthalten.

Einseitige Bestimmung zu Rückgewährpflichten in Formularen der Oberbank AG

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wird der Darlehensnehmer darüber belehrt, dass er im Widerrufsfall alle von der Bank erhaltenen Zahlungen, namentlich also die Darlehenssumme, binnen 30 Tagen nach der Widerrufserklärung zu erstatten hat. Dass aber die Oberbank AG als Kreditinstitut ebenfalls der Pflicht unterliegt innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf alle vom Darlehensnehmer erhaltenen Zahlungen diesem rückzugewähren, wird nicht angesprochen. So bleibt es bei einer unvollständigen Darstellung, die wohl kaum den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Rahmen um Informationstext fehlt in Belehrungen der Oberbank AG

In den Belehrungen der Bank fehlt im Übrigen der vom gesetzlichen Muster vorgesehene Rahmen um den Belehrungstext. Dieser soll der optischen Abgrenzung der Belehrung vom übrigen Vertragswerk dienen und stützt sich auf das gesetzliche Deutlichkeitsgebot. Ohne Rahmen ist die augenfällige Erkennbarkeit des Abschnitts auf den ersten Blick nicht gewährleistet. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben erscheint sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

Darlehensnehmer die einen Widerruf erwägen, sollten ihre Vertragsunterlagen Experten zur Prüfung vorlegen. Ein Widerruf erfordert eine umfangreiche Vorbereitung mit umfassender rechtlicher Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls und sollte daher stets professionell angegangen werden.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir bei Werdermann | von Rüden Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter:

www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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