OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH und hehl-verwaltung.org - fehlende Zulassung in Deutschland

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Die BaFin warnt vor der Nutzung der Website o-c-finanz.com, über die die OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen wie Tagesgeldanlagen, Arbitrage-Handel, Trading und Portfoliomanagement anbietet. 

Für das Anbieten solcher Dienstleistungen in Deutschland ist eine Genehmigung erforderlich, das Vorhandensein dieser lässt sich in einer BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.

Ausserdem warnt BaFin  vor den Betreibern der Website hehl-verwaltung.org wegen des Angebots von unerlaubten Finanzdienstleistungen und der Veröffentlichung fragwürdiger Jobangebote unter dem Titel „HehlTesting“. 

Es wurde ein Identitätsdiebstahl festgestellt, der die KundenServiceCenter Hehl GmbH & Co. KG betrifft. 

Unternehmen, die in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, benötigen hierfür eine Erlaubnis von der BaFin.

Betrüger entwickeln fortlaufend neue Methoden, um Menschen zu täuschen, wir empfehlen, bei solchen Angeboten äußerst vorsichtig zu sein und entsprechende Vorfälle den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Kunden der Unternehmen sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

KSR Rechtsanwaltskanzlei 

Main Donau Park 

Gutenstetter Str. 2

90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10 

Fax: 0911/760 731 120

E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren Erfahrungen.


Foto(s): Siegfried Reulein


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