OctaTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform OctaTrade bietet auf ihrer Homepage unter der Domain octa-trade.com unterschiedlichste Handelsgeschäfte an, wobei sie darlegt, dass Sicherheit immer an erster Stelle stehen würde und Anleger für das Trading im Rahmen eines attraktiven Kryptorückvergütungsprogramms bezahlt würden. Darüber hinaus wirbt sie damit, als bester Broker für Krypto und Forex bzw. als beste Plattform für Margin-Trading ausgezeichnet worden zu sein. Anleger würden auf der leistungsstarken Plattform den direkten Zugang zu einer großen Auswahl an Assets für den Handel mit Aktien, Forex, Indizes, Kryptowährungen und Rohstoffen erhalten. Auch das Trading mit Differenzkontrakten (CFDs) wäre möglich.
Anlegern ist aus mehreren Gründen davon abzuraten, über die Handelsplattform OctaTrade Handelsgeschäfte zu tätigen.
Zunächst einmal findet sich kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die presserechtlich Verantwortlichen für den Homepageauftritt sind. Ein solches Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt auch für alle Anbieter einer Internetseite oder eines anderen digitalen Dienstes und die Betreiber von Internetseiten, wie der Firma OctaTrade, müssen Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Der Gesetzgeber hat dies im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt.
Ein Impressum muss gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Beispielsweise muss das Impressum enthalten: Den kompletten Unternehmensnamen sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten. Bei juristischen Personen ist außerdem die Rechtsform zu benennen. Auch die Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist, muss benannt werden. Ebenso sind Angaben zum Handelsregistereintrag oder einem ähnlichem Register mit Registernummer erforderlich.
Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen. Dies ist bei unseriösen bzw. betrügerischen Internethandelsplattformen üblich.
Darüber hinaus benennt die Firma OctaTrade keine Betreibergesellschaft, die hinter ihr steht. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.
Im Übrigen wirbt die Firma OctaTrade zwar damit, dass sie verschiedenste Preise als Broker gewonnen hätte. Welche Institutionen ihr diese Preise verliehen haben, ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen.
Unabhängig davon ist die Firma OctaTrade weder postalisch zu erreichen, nachdem sämtliche Angaben zu einer Niederlassung fehlen, noch telefonisch. Lediglich die Emailadresse: support@octa-trade.com wird benannt.
Wie eine Anlagefirma einen geordneten Geschäftsbetrieb ohne eine Niederlassung ausüben will, bleibt das Geheimnis der Firma OctaTrade.
Schließlich ist die Firma OctaTrade auch nicht reguliert und verfügt über keine Zulassung einer Aufsichtsbehörde, die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und für Anleger abzuwickeln. Seriöse Internethandelsplattformen durchlaufen üblicherweise einen Genehmigungsprozess, an dessen Ende sie, wenn sie gewissen regulatorischen Anforderungen entsprechen, eine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde erhalten, Handelsgeschäfte für Anleger abzuwickeln. Die Firma OctaTrade verfügt über keine entsprechende Genehmigung, da sie sonst die staatliche Aufsichtsbehörde auf ihrer Homepage benannt hätte, die ihr eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Auch die erforderliche Registrierungsnummer fehlt.
In Deutschland erhielt die Firma OctaTrade jedenfalls keine Genehmigung seitens der zuständigen staatlichen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Firma OctaTrade handelt deshalb, soweit sie mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte macht, unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Es handelt sich hierbei auch um keine Ordnungswidrigkeit oder ein Kavaliersdelikt. Verantwortliche von Plattformen, die unreguliert agieren, können in Deutschland sogar gemäß § 54 KWG mit mehrjährigen Freiheitsstrafen bestraft werden.
Unsere Erfahrungen mit unregulierten Internethandelsplattformen, wie der Firma OctaTrade, aus der Vergangenheit belegen, dass entsprechende Handelsplattformen meist betrügerisch agieren.
Weitere Vorgehensweise
Anleger, die bei der Plattform OctaTrade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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