Offene Immobilienfonds: Fachanwalt erzielt viele Erfolge für Anleger

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Das vergangene Jahr 2012 war für die Anlageklasse der offenen Immobilienfonds kein leichtes Jahr. Eine negative Meldung reihte sich an die nächste. Allein im ersten Halbjahr 2012 ereilte 3 große offene Immobilienfonds das endgültige Aus. Neben dem Fonds KanAm Grundinvest werden seit Mai 2012 auch die beiden Flaggschiffe SEB Immoinvest und CS Euroreal abgewickelt. Die Krise der offenen Immobilienfonds ist für die betroffenen Anleger spürbar geworden.

Auch Dachfonds leiden unter der Krise der offenen Immobilienfonds

Doch auch für andere Fonds haben die Schwierigkeiten der offenen Immobilienfonds weitreichende Folgen. Dachfonds, die in offene Immobilienfonds investieren, sind ebenfalls von Schließungen betroffen. Beispiele hierfür sind die Fonds Allianz Flexi Immo oder Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz. Einigen Dachfonds widerfuhr sogar dasselbe Schicksal wie ihren Investitionszielen: Sie werden aufgelöst, wie z. B. der DWS ImmoFlex Vermögensmandat.

Für die Anleger - einerlei, ob sie direkt oder indirekt von der Krise der offenen Immobilienfonds betroffen sind - ist das „Ende" ihres Fonds meist mit der Frage nach Schadensersatz verbunden. Denn der Zugriff auf das investierte Geld ist während einer Abwicklung auf die Ausschüttungen oder einen Börsenverkauf beschränkt. Von der oftmals angepriesenen jederzeitigen Verfügbarkeit des Geldes durch die Rückgabe von Anteilen ist wenig geblieben. Dass die Anpreisungen des Anlageberatungsgesprächs nicht immer mit der Praxis übereinstimmen, mussten die Anleger verschiedener offener Immobilienfonds bereits bemerken.

Dass es sich bei der Schließung und der Auflösung eines offenen Immobilienfonds um gesetzlich vorgesehene Szenarien handelt, wussten die allerwenigsten Anleger, als sie ihr Geld einem der (Dach)Fonds anvertrauten. Dies spiegelt sich auch in den hunderten Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wider: Auf das Risiko einer Schließung oder gar Auflösung wurden die Anleger selten hingewiesen. Stattdessen wurde Anlegern versichert, dass sie immer auf ihr Geld zugreifen könnten. Auch weitere Risiken - wie z. B. das Verlustrisiko - wurden bei Anlageberatung immer wieder verschwiegen. Fehlerhafte Anlageberatung ist gerade bei offenen Immobilienfonds keine Rarität.

Bereits vielfach Schadensersatz für Anleger erstritten

Doch Anleger, die falsch beraten wurden, können sich erfolgreich wehren und Schadensersatz bekommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben bereits viele Erfolge für falsch beratene Anleger offener Immobilienfonds und Dachfonds erzielen können - gerichtlich und außergerichtlich. Anleger, die ausloten lassen wollte, ob auch sie erfolgreich Schadensersatz geltend machen können, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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