Oldenburgische Landesbank muss rund 300.000 Euro an private Anleger zahlen

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Nachdem wir bereits im August dieses Jahres über den Rechtsstreit zwischen der Oldenburgischen Landesbank und privaten Anlegern berichteten (https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/urteile-und-erfolge/oldenburgische-landesbank-lenkt-kurz-vor-der-beweisaufnahme-ein/), wurde nun das Urteil verkündet.

Die Oldenburgische Landesbank wurde verurteilt, den Mandanten der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen insgesamt fast 300.000 Euro gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der SolEs 22 GmbH & Co. KG zu zahlen. Der heute 73-jährige Mandant aus Ihlow sowie seine Schwiegertochter bekommen durch das jeweilige Urteil des Landgerichtes Oldenburg ihre Anlagesumme abzüglich bereits ausgezahlter Ausschüttungen zugesprochen. Zudem werden sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB –freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der gezeichneten Beteiligung an der SolEs 22 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.

Diese Entscheidung reiht sich in die Serie positiver Urteile für Anleger des SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. ein, welche die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen u. a. auch gegen die Postbank Finanzberatung AG und MLP Finanzdienstleistungen AG erzielt hat.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Ostfriesen-Zeitung berichtete Anfang November über das gewonnene Urteil:

https://www.oz-online.de/-news/artikel/319664/Ihlower-gewinnt-Prozess-gegen-die-OLB

Sie sind Anleger des SolEs 22 GmbH & Co. KG oder eines anderen geschlossenen Fonds und möchten Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich einschätzen lassen?

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