OLG Brandenburg entscheidet gegen Sparkasse Barnim! Erstes Musterurteil zur Zinserstattung bei Sparverträgen

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Erstes Urteil im Musterverfahren für das Land Brandenburg

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 03.05.2024 -4 MK 1/21 -) hat erstmals in einem Musterverfahren zu den Prämiesparverträgen entschieden, dass die verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und die Sparkasse Barnim ihren Kunden nachträglich Zinsen zu erstatten hat. Damit ist der Weg frei für die Sparkassenkunden, die bislang ihre berechtigen Zinsansprüche noch nicht gerichtlich geltend gemacht haben, Klagen gegen die Sparkasse Barnim und weitere Sparkassen einzureichen. 

Verjährung beachten!

Für die Sparkassenkunden, die der Musterfeststellungsklage beigetreten sind, dürfte die Verjährung keine Rolle spielen, weil diese durch den Beitritt unterbrochen wird. Die Kunden jedoch, die sich an dem Musterverfahren nicht beteiligt haben, müssen sich mit dem Gang zu Gericht beeilen, weil die 3-jährige Verjährungsfrist mit wirksamer Beendigung des Vertrages (sprich mit einer wirksamen Kündigung) zu laufen begonnen hat. Auch dies hat das OLG Brandenburg in dem benannten Musterurteil ausdrücklich entschieden.
In Fällen, wo die Verträge noch nicht beendet wurden und sie weiter laufen, besteht kein Verjährungsrisiko, solange die Verträge nicht gekündigt werden.

Weitere Verfahren gegen Sparkasse MOL und Spree-Neisse

Der Brandenburger Bankensenat ist  in seinem Urteil dem Gutachter Prof. Kaeserer aus München gefolgt, wonach die Verträge auf der Grundlage der nach der Svensson-Methode ermittelten Renditen von endfälligen Bundesanleihen mit siebenjähriger Restlaufzeit (Kennung der Dt. Bundesbank: BBSIS.M.I.ZST.ZI.EUR.S1311.B.A604.R07XX.R.A.A._Z._Z.A.) abzurechnen sind. Der Senat ist zudem der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt, wonach die relative Zinsanpassungsmethode anzuwenden ist. 

Beide Vorgaben führen dazu, dass auf die Sparkasse Barnim ganz erhebliche Zinserstattungsanprüche ihrer Kunden zukommen werden. 
Da davon auszugehen ist, dass das Gericht auch in den weiteren Musterverfahren gegen die Sparkassen Märksich-Oderland und Spree-Neisse (-4 MK 2/21- und 1/22) zu dem gleichen Ergebnis gelangt, kommen auch auf die beiden zuletzt genannten Sparkassen erhebliche Zinsforderungen ihrer Kunden zu.

Betroffene Kunden sind daher aufgefordert, ihre berechtigen Ansprüche nun gerichtlich geltend zu machen. Die Kanzlei DR. STORCH& Kollegen hat bereits in einer Vielzahl von Einzelverfahren (etwa OLG Brandenburg 4 U 98/22, 4 U 221/21, 4 U 97/22) obsiegende Urteile etwa gegen die Sparkasse MOL erstritten und ist daher in der gerichtlichen Durchsetzung von Zinsansprüchen gegenüber Sparkasse versiert.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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