OLG Hamm – Reduzierung der Geldbuße bei Rentnern

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Bei der Verhängung von Regelgeldbußen sind nähere Betrachtungen der wirtschaftlichen Verhältnisse im Normalfall nur erforderlich, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese besonders gut oder schlecht sind. Dabei gilt beispielsweise die bloße Eigenschaft als Rentner nicht zwangsweise als Indiz für schlechte wirtschaftliche Verhältnisse. Beträgt die Verhängung eines Bußgeldes jedoch über 250 Euro, sind nähere Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich. (OLG Hamm 20.3.12, III-3 RBs 440/11)


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