OLG Oldenburg verurteilt Facebook/Meta erneut zum Schadensersatz
- 1 Minuten Lesezeit
Weiterer Erfolg im Meta/Facebook-Datenleck:
Das OLG Oldenburg verurteilt Meta/Facebook am 10.06.2024 zur Zahlung von Schadensersatz an Nutzer
Das OLG Oldenburg hat mit der Entscheidung (13 U 21/24) seine Rechtsprechung gegen Meta weiter bekräftigt und fortgeführt. Der Senat sprach unserem Mandanten ein Schadensersatzanspruch zu, da er aufgrund seiner Betroffenheit des Datenlecks und der damit verbundenen Veröffentlichung seiner persönlichen Daten im Darknet einen immateriellen Schaden erlitten hat. In der ersten Instanz beim Landgericht war unser Mandant noch unterlegen.
Dabei sieht der Senat des Oberlandesgerichts es als erwiesen an, dass Meta/Facebook auf Grund eines Datenschutzverstoßes für das Datenleck bzw. der Möglichkeit des Daten-Scraping verantwortlich ist und daher gegenüber Nutzer haften muss.
Durch die Veröffentlichung der gescrapten Daten hat sich bei unserem Mandanten die Sorge manifestiert, dass er aufgrund der Veröffentlichung seiner Mobilfunknummer im Darknet möglichem (betrügerischem) Missbrauch ausgesetzt ist. Diese Sorge hat der Senat als ausreichend erachtet, sodass unserem Mandanten ein Schadensersatzanspruch zugesprochen worden ist.
Sollten Sie auch vom Datenleck bei Meta/Facebook betroffen sein, helfe ich Ihnen mit meinem Team gern weiter. Eine Erstberatung erfolgt bei uns kostenlos. Wir übernehmen auch für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie dabei, dass eine Verjahrung ihrer Ansprüche gegen Facebook die zum 31.12.2024 droht!!!
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