Online-Banking Betrug Geld zurück! Rechtliche Schritte nach Online-Banking Betrug!

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Betrug beim Online-Banking – Fiese Fallen, aber fast immer muss die Bank zahlen

Stuttgart, 02. März 2025 – Betrügerische Machenschaften im Online-Banking nehmen immer weiter zu. Mit täuschend echten Phishing-Webseiten, gefälschten Anrufen und raffinierten Social-Engineering-Techniken gelingt es Kriminellen, ahnungslose Bankkunden um ihr Geld zu bringen. Doch wer haftet für den Schaden? Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, stellt klar: In den meisten Fällen ist die Bank zur Erstattung verpflichtet – es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt.

Online-Betrug auf dem Vormarsch

Die Methoden der Täter sind vielseitig. Sie nutzen täuschend echte Bank-Webseiten, um Zugangsdaten abzugreifen, versenden gefälschte SMS und E-Mails oder rufen ihre Opfer sogar direkt an und geben sich als Bankmitarbeiter aus. Selbst über Kleinanzeigenportale oder vermeintlich sichere Bezahlsysteme wird betrogen. Besonders perfide: In vielen Fällen nehmen die Betrüger im Namen der Opfer sogar Kredite auf, um ihre Beute zu maximieren.

Haftung der Banken – Kunden müssen sich wehren

"Grundsätzlich haften Banken für nicht autorisierte Zahlungen, wenn sie nicht nachweisen können, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat", erklärt Rechtsanwalt Eser. "Wer sich jedoch arglos auf gefälschte Bankseiten einloggt oder gar sensible Daten am Telefon preisgibt, riskiert eine Mitschuld." Die Gerichte urteilen jedoch oft kundenfreundlich: Selbst wenn eine betrügerische Zahlung freigegeben wurde, kann die Bank in der Haftung stehen, wenn die Sicherheitsmechanismen nicht ausreichend waren oder auffällige Transaktionen nicht rechtzeitig gestoppt wurden.

Erfolgreiche Klagen gegen Banken

Mehrere aktuelle Urteile zeigen, dass Banken regelmäßig zur Rückerstattung verpflichtet sind:

  • Landgericht Hannover, Urteil vom 30.01.2025 (4 O 62/24): Eine Volksbank musste einem Kunden 17.010 Euro zurückerstatten, weil eine betrügerische digitale Girocard registriert wurde.

  • Landgericht Berlin, Urteil vom 14.08.2024 (38 O 269/23): Die DKB wurde zur Erstattung von 45.000 Euro verurteilt, die nach einem missbräuchlichen Freigabeverfahren ins Ausland transferiert wurden.

  • Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.08.2024 (4 O 7/24): Ein Sparkassenkunde erhielt 39.000 Euro zurück, nachdem er Opfer eines Push-TAN-Betrugs wurde.

So holen Sie Ihr Geld zurück – jetzt handeln!

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie ihr Geld von der Bank zurückfordern können. Banken lehnen Erstattungen oft mit Verweis auf angebliche Eigenverschuldung ab, obwohl Gerichte regelmäßig zugunsten der Verbraucher entscheiden.

Das sollten Sie sofort tun, wenn Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden sind:

  • Konto sofort sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116 anrufen).

  • Bank informieren und Erstattung fordern.

  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

  • Juristische Unterstützung einholen, wenn die Bank nicht zahlt.

Kostenlose Ersteinschätzung & Erfolgsaussichten prüfen lassen

„Lassen Sie sich Ihr Geld nicht nehmen! In den meisten Fällen bestehen sehr gute Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Ich prüfe für Sie unverbindlich, ob eine Klage gegen die Bank Aussicht auf Erfolg hat“, so Rechtsanwalt Eser. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, sodass für Betroffene kein finanzielles Risiko besteht.

Warum eine spezialisierte Kanzlei entscheidend ist

Erfolgreiche Rückforderungen erfordern fundiertes Fachwissen im Bankrecht. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht setzt sich Rechtsanwalt Eser bundesweit für betroffene Bankkunden ein und konnte bereits zahlreiche Rückerstattungen durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

Kontakt:

Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de


Foto(s): RA Eser

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