Online- Banking Betrug : Haftung der Bank , wenn die Hotline nicht erreichbar ist

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Warteschlange in der Hotline Nummer

Sicherlich kennt jeder den Fall, daß man dringend Hilfe bei seiner Bank sucht und in einer endlosen Warteschleife am Verzweifeln ist.  Viele Banken schließen  nicht nur Ihre Filialen vor Ort, sondern sparen auch, wenn es um die telefonische Betreuung Ihrer Kunden geht. Welche  negativen Folgen dies auch für die Banken haben kann, zeigt anschaulich folgender Fall:

Negative Folgen für die Bank 

Der Kläger erhielt über eine angebliche Telefonnummer seines Bankinstitut (Spoofing ) den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters der Bank. Dieser erklärte dem Kläger , sein Konto sei gehackt worden und die Täter hätten mehrere Überweisungen durchgeführt. Diese Überweisungen wolle man nun  zurückholen und deshalb benötige man die Tan- Nummern , welche gerade an das Smartphone des Klägers gesandt worden seien. Nur wenn augenblicklich gehandelt werde, könnten diese Überweisungen noch rückgängig gemacht werden.

Social engineering und grobe Fahrlässigkeit    

Inzwischen ist allgemein bekannt, daß man am Telefon solche persönlichen Authentifizierungsmerkmale wie Tan Nummern nicht an Dritte herausgeben darf. Tut man es dennoch, so geht grundsätzlich die Rechtsprechung in dieser Fallgruppe des „ social engineering“  davon aus, daß der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat - zumal die AGBs der Banken ein solches Verhalten immer als grob fahrlässig beurteilen .

Leider wird in diesem Zusammenhang oft übersehen, daß der Kunde sich oft in einer persönlich Ausnahmesituation befindet, wenn der angebliche Bankmitarbeiter ihm am Telefon weismacht, er würde sein gesamtes Guthaben verlieren, wenn er nicht sofort die Tan Nummern herausgibt. Ob unter diesem Druck man den Kunden noch ein grob fahrlässiges Fehlverhalten vorwerfen kann, darüber lässt sich vortrefflich streiten.

Bank muss jederzeit erreichbar sein § 675 m Abs.1 Nr. 3 BGB 

Wenn in dieser kritischen Situation jedoch die Bank nicht erreichbar ist, um einen solchen Schaden zu verhindern, scheiden Schadensersatzansprüche der Bank grundsätzlich aus.

Im vorliegenden Fall bemühte sich der Ehepartner des Klägers parallel zu dem betrügerischen Telefonat die Hotline der Comdirect Bank zu  erreichen, um sich zu vergewissern, ob tätsächlich das Konto gehackt worden war . Leider war niemand über die Hotline der Comdirect Bank zu erreichen, so daß der Anrufer ergebnislos fast 30 Minuten in der Warteschleife der Bank verbrachte. Schließlich gab man dem Druck des angeblichen Bankmitarbeiters nach und übermittelte diesem die Tan Nummern.  Erst mit Hilfe dieser Tan Nummern wurden dann später diese mißbräuchlichen Überweisungen ausgeführt. Die Comdirekt Bank weigerte  sich anschließend diesen Schaden zu übernehmen und verwies auf das grob  fahrlässige Verhalten des Klägers.  

Vollständiger Schadensausgleich nach Klageeinreichung gegen die Bank 

Später übernahm die Comdirect Bank doch den Schaden, nachdem der Kläger geklagt hatte. Der Kläger stützte sich nämlich darauf , daß die Bank die Möglichkeit einer Sperranzeige vereitelt hatte.  Der Bankkunde haftet nämlich nicht auf Schadensersatz, wenn das Kreditinstitut die Pflicht nach § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB verletzt hat. Danach muß die Bank dem Kunden jederzeit die Möglichkeit geben eine Sperranzeige abzugeben . Die Bank muss als Empfänger der Sperranzeige jederzeit, dh 24 Stunden am Tag, einschließlich an Feiertagen erreichbar sein. Eine Haftung des Bankkunden entfällt, wenn das Kreditinstitut dieser Pflicht nicht genügt § 675v Abs. 5 Satz 2 BGB (§ 33. Bankgeschäfte online , Maihold ,Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch,6. Auflage 2022 Rn. 399-402 ).  

 Da der Kläger beweisen konnte, daß die Hotline Nummer der Comdirect Bank nicht erreichbar war und möglicherweise der Schaden dadurch hätte vereitelt werden können, musste die Bank den gesamten Schaden aus dem Online Banking Betrug erstatten. Gerade in der heutigen Zeit , wo an Personal gespart wird und die Banken über die Hotline nicht erreichbar sind, sollten man an diese Einwendung, welche die Haftung ausschließt, denken.

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Foto(s): Rechtsanwalt Steinfartz

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