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Online-Casino illegal in Deutschland: LG Frankfurt am Main verurteilt Aspire Global zur Rückzahlung von 10.115,00 EUR

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Urteil vom 18.07.2024 - Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-14 O 100/23

In einem von mir geführten Verfahren hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main mit Versäumnisurteil vom 20.03.2024 und sodann bestätigend mit Urteil vom 18.07.2024 (Az.. 2-14 O 100/23) entschieden, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter Aspire Global International Ltd. aus Malta meinem Mandanten alle Verluste erstatten muss, welche dieser im Online-Casino des Anbieters "slotanza" verloren hatte. Die hieraus resultierenden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten musste die Beklagte ebenfalls erstatten.   

Mein Mandant, welcher seinen Wohnsitz in Hessen hatte, verlor im Zeitraum vom 09.07.2020 bis zum 07.06.2021 unter Berücksichtigung von Gewinnen saldierte Spielbeträge in Höhe von 10.115,00 Euro.   

Nachdem er von einem Freund erfahren hatte, dass die von ihm getätigten Online-Glücksspiele in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt sind, wandte er sich per E-Mail an den Online-Glücksspiel-Anbieter. Da keine Zahlung erfolgte, wandte sich der Spieler an meine Kanzlei. Nachdem Aspire Global International Ltd. keine Rückerstattung der verlorenen Spieleinsätze vornahm, habe ich Klage erhoben.   

In Deutschland regelt der Glückspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) das Anbieten von Online-Glücksspielen. Demnach war bis zum 1. Juli 2021 das Betreiben von sogenannten Online-Casinos in Deutschland weitgehend verboten. Seitdem haben Anbieter von Online-Glücksspiel die Möglichkeit, bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen eine Lizenz auch für Deutschland zu erhalten. Bis heute können viele Online-Casinos in Deutschland jedoch immer noch keine gültige Erlaubnis vorweisen.    

Der betroffene Anbieter Aspire Global verfügt zwar über eine Remote Gaming Lincence, die von der Malta Gaming Authority ausgegeben wurde. Über eine entsprechende Glücksspiellizenz in der Bundesrepublik Deutschland oder für das Bundesland Hessen, in dem mein Mandant wohnt, verfügt er jedoch nicht. Damit ist sein Spielangebot illegal.  

Mein Mandant hat die Glücksspielverträge auch nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, sondern als Verbraucher abgeschlossen.    

Die Rückforderung der verlorenen Spieleinsätze ist aus Sicht des Gerichts möglich, da es sich letztendlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handelt. Hier greift § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrags (Verstoß gegen § 134 BGB) zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den GlüStV.    

Das bedeutet: Wenn eine Zahlung ohne vertragliche Grundlage erfolgt, spricht man von einer Zahlung ohne Rechtsgrund. In diesem Fall muss der Empfänger „das erlangte Etwas“ - also die vom Kläger geleisteten Spieleinsätze - zurückgeben.    

Einem Anspruch meines Mandanten standen nach Auffassung des Landgerichts auch nicht die Grundsätze von Treu und Glauben nach § 242 BGB entgegen, da der Online-Glücksspiel-Anbieter auf Grund seines eigenen rechtswidrigen Verhaltens im Verhältnis zu seinen Kunden nicht schutzwürdig sein kann. Er ist zum einen bewusst die Gefahr eingegangen, Gelder ohne Rechtsgrund einzunehmen. Zum anderen hat mein Mandant hierbei keine einklagbaren Forderungen erhalten, so dass es für ihn nicht treuwidrig ist, die verlorenen Spieleinsätze zurückzufordern.      

Wenn Sie auch Betroffene/r sind und wohlmöglich viel Geld im Online-Casino verloren haben, wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachmann. Im besten Fall kann Ihr Anspruch noch rechtzeitig geltend gemacht und ggf. auch gerichtlich festgestellt werden.   

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für eine Einzelfallberatung und Vertretung in Fragen zu Verlusten von Spieleinsätzen im Online-Casino zur Verfügung. Ihre Anfrage wird von mir selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt!

Foto(s): @Canva

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