Geld zurück vom Online Casino – LG Frankfurt am Main verurteilt Online-Casino aus Curacao zur Rückzahlung

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 27.10.2023 entschieden, dass der Online-Glücksspiel Anbieter "Spinaway" bzw. dessen seinerzeitige Betreibergesellschaft aus Curacao, die NGame N.V., einem Spieler alle Verluste erstatten muss, welche dieser im Online-Casino des Anbieters verloren und auch eingeklagt hatte.

In der Zeit vom 12.08.2021 bis 05.10.2021 verlor ein Spieler aus Hessen auf der vorgenannten Internetseite beim Roulette und Blackjack insgesamt saldierte Beträge in Höhe von 18.645,00 EUR, wovon er im Wege der Teilklage 13.000,00 EUR gerichtlich geltend gemacht hat.

Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar.

Gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB habe der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung des verlangten Spielverlustes, weil die Einsätze ohne Rechtsgrund geleistet worden seien. Der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossene Spielvertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel sei nach § 134 BGB nichtig, wonach die Beklagte durch die Wetteinsätze einen unmittelbaren Vermögensvorteil durch die Leistung des Klägers erlangte habe, auf welchen sie im Hinblick auf § 134 BGB keinen Rechtsanspruch habe. Dies ergebe sich daraus, dass der Abschluss des Vertrages gegen den hier anwendbaren § 4 Abs. 4 Satz 2 GlüStV in der Fassung vom 29.10.2020, welcher am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, verstoßen habe und daher gemäß § 134 BGB nichtig sei. Bei § 4 Abs. 4 Satz 2 GlüStV handele es sich dabei um ein Verbotsgesetz. Diese Vorschrift sei auch europarechtskonform.

Der Rückzahlungsanspruch des Klägers sei auch nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wonach Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen kann, wer sich selbst durch gesetz- oder sittenwidriges Handeln außerhalb der Rechtsordnung stellt. Denn es fehle bereits an den hierfür erforderlichen subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Spielers. Die hierfür beweisbelastete Beklagte habe diesen Beweis nicht führen können.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stünden auch nicht die Grundsätze von Treu und Glauben entgegen, da die Beklagte bereits nicht schutzwüdrig sei.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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