Online Gründung einer GmbH

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Die Gründung einer GmbH soll schon bald vollständig digital ablaufen können. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) soll es bereits ab August 2022 möglich sein, eine GmbH zu gründen, ohne persönlich bei einem Notartermin erscheinen zu müssen.

Insbesondere sollen Notartermine künftig via Videokonferenz abgehalten werden können; die Identifizierung der Gründer soll hierbei digital erfolgen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Identifizierung ist z.B. ein deutscher Personalausweis, der über die eID Funktion verfügt oder ein vergleichbarer Identifikationsnachweis. Ebenfalls soll das Gesetz die öffentliche Beglaubigung elektronischer Signaturen ermöglichen. Dies bedeutet, dass beispielsweise auch die Eintragung von Zweigniederlassungen oder die Einreichung von Urkunden zukünftig digital erfolgen könnte, ohne dabei die bisherigen hohen Standards des Beglaubigungsverfahrens zu unterlaufen.

Konsequenterweise soll es aufgrund der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie künftig für die Wirksamkeit der Offenlegung von Dokumenten nicht länger auf die Veröffentlichung in einem gesonderten Amtsblatt ankommen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher eine Umstrukturierung der bisherigen Art und Weise der Bekanntmachungen

  • So soll bereits mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Dokumente zum Abruf eine Bekanntmachung erfolgt sein.
  • Weiterhin soll der Abruf der Daten kostenfrei erfolgen. Die Kosten für die erstmalige Bereitstellung sollen lediglich durch die Erhebung einer Bereitstellungsgebühr ausgeglichen werden.

Hinzu kommt, dass infolge der Vorgaben aus der Digitalisierungsrichtlinie das Handelsregister künftig mehr Informationen enthalten soll. Das gilt insbesondere für Informationen bezüglich ausländischer Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR von einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Auch hinsichtlich der Eintragung soll es zu Erleichterungen kommen. Diese betreffen insbesondere solche Kapitalgesellschaften, deren Verwaltungssitz zwar in Deutschland gelegen ist, die jedoch dem Recht eines ausländischen Staates (EU oder EWR) unterliegen. Weiterhin sollen grenzüberschreitend Informationen über disqualifizierte Geschäftsführer ausgetauscht werden, sodass Bestellungshindernisse grenzüberschreitend berücksichtigt werden können.


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