Online-Scheidung und alles ist erledigt? Leider nicht!

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Ich bin nicht gegen eine Online-Scheidung. Im Gegenteil, ich finde es gut und vernünftig, sich moderne Kommunikation zunutze zu machen, wenn diese dazu dient, dem Mandanten Zeit und unnötige Wege zu sparen. Meine erste „Online-Scheidung“ fand statt, als es diesen Begriff noch gar nicht gab. Die Ehegatten wollten beide die Scheidung. Der Ehemann hielt sich beruflich in Brasilien auf und konnte keinen Anwalt in Deutschland persönlich beauftragen. Die Kontaktaufnahme und der Schriftverkehr erfolgten ausschließlich per E-Mail und die rechtliche Beratung rund um die Scheidung am Telefon. Beim Scheidungstermin traf man sich erstmals persönlich. Die so oft als besondere Form der Scheidung angepriesene Online-Scheidung entpuppt sich rechtlich immer als ganz normale Scheidung. Etwas anderes lässt der Gesetzgeber auch gar nicht zu. 

Zu einem Scheidungsauftrag gehört es immer, dass der Anwalt den Mandanten zu allen rechtlichen Folgen einer Scheidung berät und hierzu vom Mandanten die nötigen Informationen einholt. Die Kommunikation per Mail oder Telefon ist kein Problem, wenn der Anwalt inhaltlich die gleiche Sorgfalt dabei aufwendet, wie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Beratung hat nicht den Zweck, den Mandanten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Ehegatten zu drängen, sondern der Mandant muss über alle Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen seiner Scheidung umfassend informiert sein, um so selbst entscheiden zu können, welche Lösungen und Regelungen er und sein Ehegatte für seine Ehescheidung treffen will und muss. Der Anwalt weist auf Rechtsbereiche hin, die bei einer Scheidung betroffen sind, an die der Mandant vielfach überhaupt nicht denkt. 

Die ausführliche Beratung zu allen rechtlichen Aspekten einer Scheidung, die zum Scheidungspaket dazugehört, kostet beim Anwalt keinen Euro mehr, denn sie ist von den Verfahrenskosten für die Scheidung mitumfasst. 

Die Angebote über eine Online-Scheidung suggerieren fast alle, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung keine besondere Beratung zu Rechten wie Unterhalt oder Zugewinn benötigt und man so schneller und billiger geschieden wird.

Den Streitwert besonders niedrig zu halten, wie Online-Anwälte gerne versprechen, ist nur möglich, wenn der Anwalt ein zu niedriges Einkommen des Mandanten angibt oder vorhandenes Vermögen verschweigt. Der Anwalt verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und bringt sich selbst und möglicherweise auch den Mandanten strafrechtlich in Schwierigkeiten.

Einem Anwalt sein Vertrauen für seine Scheidung zu schenken, der keine Bedenken hat, gegen seine Berufspflichten zu verstoßen, sollte jeder vorher überdenken. Das vermeintliche Internetschnäppchen wird schnell zum Reinfall und wirtschaftlich gewonnen hat nur einer, nämlich der Anwalt, der mit wenig Arbeit trotzdem viel Geld an Ihrer Scheidung verdient hat.

Die Gerichtspraxis zeigt, dass es immer häufiger im Anschluss an Online-Scheidungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen geschiedenen Ehegatten um Zugewinn, Unterhalt oder gemeinsame Schulden kommt. Die Eheleute hatten nach dem Motto „Hauptsache geschieden“ gehandelt und sich keine oder falsche Vorstellungen gemacht, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen an ihre Scheidung geknüpft sind. Auf die vermeintlich einvernehmliche Scheidung folgt dann eine unschöne, nachträgliche Auseinandersetzung vor dem Familiengericht, die man wesentlich günstiger und schneller im Rahmen des Scheidungsverfahrens erledigt hätte.

Eine Scheidung ist zu wichtig, um sich mit einem anonymen Online-Formular und reinen Werbeversprechen zu begnügen. Anwaltliche Qualität zeigt sich darin, dass der Anwalt sich nach den individuellen Bedürfnissen des Mandanten richtet und sich die Zeit nimmt, diese mit dem Mandanten im persönlichen Gespräch oder am Telefon zu erörtern.

Ich bin seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht und weiß, wie wichtig in einem Scheidungsverfahren der persönliche Austausch zwischen Anwalt und Mandant ist, gleich ob die Scheidung sich einfach oder schwierig darstellt. 

Andrea Riedi, Fachanwältin für Familienrecht

MainAnwälte, Würzburg


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