Onlineplattform HansaSpar – BaFin warnt

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Hinsichtlich der HansaSpar, Hamburg, als Betreiber der Webseite hansaspar.de, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie den begründeten Verdacht hat, dass Anlegern in Deutschland Aktien einer angeblichen „Evotec AG“ ohne notwendigen Prospekt offeriert werden.

Dabei würde auch eine internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) von Aktien der Evotec SE verwendet, was irreführend sei, da eine Verbindung zur Evotec SE nicht bestehen würde, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage hansaspar.de sowie der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen die Annahme, dass die HansaSpar unerlaubt Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Der Hinweis auf diese Warnung der BaFin erfolgt durch uns, damit sich Anleger, die Aktien der „Evotec AG“ von der HansaSpar erworben haben, eine eigene Meinung bilden können.

Aktien „Evotec AG“ ohne Prospekt 

Wenn Anlegern Aktien einer „Evotec AG“ angeboten werden, ohne dass dafür ein Prospekt veröffentlich wurde, der von der BaFin gebilligt worden ist, stellt dies einen Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung dar.

Sofern ein Prospekt unvollständig oder unzutreffende Angaben enthält oder ein Prospekt nicht veröffentlich worden ist, kann sich für Anleger gegenüber dem Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ergeben.

Auf der Webseite hansaspar.de wird ausgeführt, dass sich ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Anlageformen lohnt, um Vermögen langfristig aufzuwerten und zukunftssicher zu gestalten und man Anlagemöglichkeiten vorstellen möchte, bei der es auf die Grundlage der Geldanlage ankommt und man die beste Anlage für Ihr Ziel finden könne.

Außerdem wird auch damit geworben, dass alle bei der HansaSpar Tages- und Festgeldkonten je Anleger und Bank bis zu einem Betrag von 100.000 Euro der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung unterliegen würden.

Des Weiteren wird auf der Homepage damit geworben, dass die Exzellenz das Ergebnis einer Geschäftsstrategie sei, die auf Engagement und Zuverlässigkeit beruhe und man als kundenorientierter Finanzdienstleister nicht nur über ein hohes Maß an Branchenkenntnis, sondern auch über eine langjährige Beratungskompetenz, verfüge.

Möglichkeiten für Anleger, die Anlagen bei der HansaSpar getätigt haben

Wenn Anlegern von der HansaSpar Aktien einer „Evotec AG“ angeboten worden sind, ohne dass es ein von der BaFin gebilligten Prospekt gibt, kann für einen Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Emittenten und Anbieter auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übernahme der Anlage begründet sein.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Wenn Anlegern von der HansaSpar Tages- und Festgeldanlagen angeboten werden, ist auch dafür ggf. eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Wenn eine solche Erlaubnis fehlt, kann es sich um ein unerlaubtes Bank- bzw. Einlagengeschäft handeln. Auch in einem derartigen Fall können für Anleger Schadensersatzansprüche begründet sein.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der HansaSpar Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen.

Stand: 10.10.2022


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