Update Gesellschafterversammlung – Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG

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Hintergrund

Im September 2017 erhielten die Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG eine Einladung zur Gesellschafterversammlung am 12.10.2017 in München. Fast scheint es, als sollten die Anleger mit dieser kurzfristig anberaumten Gesellschafterversammlung überrumpelt werden. Dies sollte aber nur eine weitere Taktik der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG ergänzen, denn lange im Vorfeld wurden bereits viele Anleger dazu gebracht, einem Rechtsanwalt – dem bisherigen Vorstand – so weitgehende Vollmachten zu erteilen, dass dieser die Anleger auch auf einer Gesellschafterversammlung vertreten darf.

Die Konsequenz daraus

Die Anleger, die diesen Anwalt beauftragt hatten, sehen in der Regel keine Veranlassung dazu, selbst an der Gesellschafterversammlung in München teilzunehmen. Viele Opalenburg-Anleger, die keine entsprechende Vollmacht erteilt haben, werden dennoch, aufgrund der kurzfristigen Einladung, an der Teilnahme verhindert sein. In beiden Fällen können sich die Anleger kein eigenes Bild von der Situation und den geplanten Änderungen machen.

Was vielen Anlegern nicht bewusst ist

Gesellschafterversammlungen sind die Gelegenheit für Anleger, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen und an wichtige Informationen zu gelangen. Dies ist gerade bei dieser Beteiligung auch immens wichtig – denn die finanzielle Lage des Fonds ist ernüchternd:

Weitere Details u. a. zu der finanziellen Lage finden Sie unter: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/opalenburg/opalenburg-opportunity-muenchen

Auf der Kanzleihomepage finden Sie eine Übersicht und aktuelle News.


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