Opfer von G20, Vandalismus, Verdächtiger einer Straftat, wer zahlt meine Schäden wg. Brandstiftung?

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Während des G20-Gipfels wurden leider die Straßen von Hamburg in ein Schlachtfeld verwandelt, sodass viele Menschen verletzt, Autos demoliert, verbrannt, Scheiben und Türen eingeschlagen wurden. Deshalb stellen sich viele Verletzte und Geschädigte sowie Verdächtigte einer Straftat folgende Fragen: 

  • Wie soll ich mich verhalten, wenn mich Polizei wegen einer Straftat verdächtigt?
  • Was soll ich tun, wenn mich die Polizei verhaftet oder In Gewahrsam nimmt?
  • Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Post erhalte?
  • Was kann ich tun, wenn ich von der Polizei einen Zeugenfragebogen erhalte?
  • Wie soll ich mich als Verletzte einer Straftat verhalten? 
  • Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?
  • Kriege ich Schmerzensgeld?
  • Von wem kriege ich Schmerzensgeld?
  • Wer zahlt die Schäden an meinem Auto, Haus, Wohnung etc.?
  • Muss ich eine Vollkaskoversicherung haben?
  • Welche Versicherungen zahlen meine Schäden?
  • Was soll ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? 

Als Strafverteidigerin kämpfe ich für Ihre Rechte gegenüber der Staatsgewalt wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hartnäckig und versuche für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Rechtsanwältin Ahmadi ist auf das Strafrecht, Opferrecht und Schadensersatzrecht besonders spezialisiert. 

Als Opferanwalt vertrete ich gerne jeden, der Opfer einer Straftat geworden ist, gleichwohl, ob es sich um ein Nebenklageverfahren im Strafverfahren handelt oder um ein zivilrechtliches Verfahren wegen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche, wie z. B. Sachschaden, Personenschaden, Kfz-Schaden, Brandschaden, Schmerzensgeld etc.

Wenn Sie Schäden durch Vandalismus an Ihrem Haus oder Ihrem Auto feststellen, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und die Polizei darüber. 

Kommen Menschen bei solchen gewalttätigen Auseinandersetzungen wie G20 auf der Straße zu Schaden, lassen sich die Verursacher erfahrungsgemäß nur selten feststellen. Das ist besonders bitter für die Betroffenen. Denn dann bleibt die verletzte Person zumeist auf dem Schaden sitzen. Wird der Täter ermittelt, dann kann der Geschädigter seine Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger geltend machen. Wichtig ist in solch einem Fall, dass Sie sofort einen Anwalt zur Hilfe rufen. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen, eventuell Strafanzeige oder Strafantrag stellen. Durch die Akteneinsicht erhält der Anwalt die Daten des Täters und kann ihn auf Zahlung des Schadensersatzes in Anspruch nehmen. 

Tipp eines guten Strafverteidigers:

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht sofort Gebrauch machen und sich schnellstmöglich an Rechtsanwältin Ahmadi wenden. Denn nur mit einer frühzeitigen Verteidigung ist eine effektive Interessenvertretung gewährleistet.

In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie z. B. Verhaftung, Inhaftierung, Untersuchungshaft(U-Haft), Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, Vernehmung durch Polizei, Staatsanwalt oder Gericht, vorläufige Festnahme ist Rechtsanwältin Ahmadi 

unter der neben diesem Beitrag zu findenden Notfallnummer zu erreichen

24 h Erreichbarkeit, auch am Wochenende. 

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht

www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/strafrecht.php



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