OVG NRW: Verpflichtung zum Software-Update!

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei aktuellen Beschlüssen vom 15.8.2018 – 8 B 548/18 und 8 B 865/18 – entschieden, dass die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter verpflichtet sind, das Softwareupdate durchführen zu lassen. Aus der Presseerklärung des OVG NRW:

„Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Auffassung der Antragsteller, die sofortige Durchsetzung des Software-Updates sei nicht geboten, weil das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitrage, folge der Senat nicht. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sei der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte. Emissionsbegrenzende Maßnahmen bedürften zu ihrer Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung. Nur so sei die angestrebte Minderung der Gesamtemissionen garantiert, die gleichzeitig zur Minderung der Immissionswerte im Einwirkungsbereich beitrage.

Auch könne der Halter eines betroffenen Fahrzeugs das Aufspielen des Software-Updates grundsätzlich nicht unter Hinweis darauf verweigern, dass er wegen des Einbaus der Abschalteinrichtung zivilrechtlich gegen den Verkäufer oder Hersteller vorgehe. Insbesondere könne etwaigen Beweisverlusten durch ein selbstständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden.“

Die betroffenen Fahrzeughalter hatten sich – erfolglos – gegen die jeweilige Stilllegungsverfügung der Zulassungsstelle zur Wehr gesetzt.

Die Zulassungsstellen haben nach meiner Information bereits auf dem Urteil beruhende Bescheide erlassen.

Mit anderen Worten: Die Luft wird dünn für Betroffene!

Das Problem ist, dass sich nach dem Update betroffene Fahrzeughalter über massive Probleme mit dem Fahrzeug beschweren. Es wurden nach Medienberichten Fälle bekannt, in welchen nach dem Update sogenannte Verorkungen und Versottungen des Abgasrückführungsventils (AGR-Ventil) und in der Folge Motorschäden aufgetreten sein sollen.


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