P&R-Insolvenz – ungeprüfte Unterzeichnung der Forderungsanmeldung birgt Risiken

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

P&R-Insolvenz – Post vom Insolvenzverwalter

Die Insolvenzverwalter der Münchner Kanzlei Jaffé haben nun Schreiben mit vorausgefüllten Forderungsanmeldungen an die über 50.000 betroffenen P&R-Anleger verschickt. Die Investoren haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Anleger, die Verträge mit verschiedenen P&R-Gesellschaften geschlossen haben, erhalten mehrere vorgefertigte Formulare. 

Sind alle Ansprüche im Formular aufgeführt?

Das Begleitschreiben der Forderungsanmeldung ist ganze vier Seiten lang und gespickt mit juristischen Fachbegriffen. Die Streitpunkte und die von den Insolvenzverwaltern gewählten Lösungsansätze sind für Investoren als juristische Laien nicht verständlich. Die geschädigten Anleger können die Beträge im vorausgefüllten Anmeldeformular weder der Höhe noch dem Grunde nach ohne Weiteres nachvollziehen. 

Die Forderungsanmeldung ist bei den P&R-Insolvenzverfahren sehr kompliziert, da den Forderungen rechtlich komplexe Anspruchsgrundlagen zugrunde liegen. Es existieren für die meisten Investoren eine Reihe verschiedener Ansprüche, die diese anmelden können und sollten.

Die Zeit drängt: verkürzte Frist zur Forderungsanmeldung bis 29. August 2018 bei P&R Transportcontainer GmbH

Nach Eröffnung der Insolvenz wurde angekündigt, dass alle Investoren Anfang August Post vom Insolvenzverwalter erhalten werden, um ihre Forderungen innerhalb der kurzen Frist bis zum 14. September 2018 anmelden zu können. Obwohl die meisten Formulare zur Forderungsanmeldung bei den Anlegern erst Mitte August eingetroffen sind, wurde diese Frist nicht verlängert. Im Gegenteil – uns liegen beispielsweise Formulare zur Forderungsanmeldung zur insolventen „P&R Transportcontainer GmbH“ vor: Hier wurde die Frist zur Anmeldung der Ansprüche bis 29. August 2018 gesetzt. Von den vorgezogenen Fristen sind auch andere P & R – Gesellschaften betroffen. 

Das Geschäftsmodell der P&R Transport-Container GmbH war nach dem neuen Regulierungsstandard für Direktinvestments im Jahr 2017 entstanden. Gerade bei diesen Verträgen gibt es eine Reihe von Ansprüchen, die angemeldet werden können. Weiterhin sind viele Streitfragen offen, die für die P&R-Geschädigten schwer zu durchschauen sind.

Die kurzen Fristen setzen viele Investoren unnötig unter Zeitdruck, zumal sich auch viele der P&R-Anleger gerade im Urlaub befinden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Forderungsanmeldungen von den Insolvenzverwaltern nicht an die Anwälte, sondern direkt an die Investoren verschickt werden. Dazu muss man wissen: Es handelt sich bei der Frist zur Anmeldung nicht um eine Ausschlussfrist. Dieser Umstand ist aber den meisten Anlegern nicht bekannt. 

Vorsicht vor Übervorteilung

Anleger, die diese vorausgefüllten Forderungsformulare so unterzeichnen und zurückschicken, verzichten auf Aus- und Absonderungsrechte und damit auf Ihre Rechte aus der Abtretung bzw. auf mögliche Rechte aus der Eigentümerposition. Der Insolvenzverwalter unterstellt, dass Investoren keine Aus- oder Absonderungsansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Eine Unterschrift kann für den ohnehin geschädigten P&R-Anleger auch den Verlust der Ansprüche gegen die Schweizer P&R-Gesellschaft bedeuten, die aktuell alle Containermieten einkassiert.

Die Insolvenzverwalter erläutern in den Anschreiben nochmals ausführlich, dass die geschädigten Investoren kein Eigentum an den Containern erworben hätten. Dies solle auch für Investoren gelten, die ein Eigentumszertifikat erhalten haben und denen so ein Container zugeordnet worden ist. 

Zur Begründung taucht erneut eine Entscheidung des Landgerichts München I auf, die der Insolvenzverwalter aber nicht bekannt gibt. Diese Entscheidung ist weder online abrufbar, noch ist das Aktenzeichen angegeben. Deshalb kann nicht geprüft werden, ob diese Entscheidung für die vorliegenden Streitfragen Bedeutung hat.

In den vorgefertigten Formularen ist auch keine Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen die insolventen P&R-Gesellschaften vorgesehen, obwohl in vielen Fällen solche Ansprüche bestehen. Die Investoren sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Insolvenzverwalter nicht die Interessen der Anleger vertritt!

Anwaltliche Vertretung im Interesse des Insolvenzverwalters?

Sehr ungewöhnlich ist der Umstand, dass die Insolvenzverwalter den Investoren die Vertretung durch einen nicht namentlich benannten Anwalt nahelegen. Diese Vertretung wird nach Angabe des Insolvenzverwalters „aller Voraussicht nach nicht mit Kosten verbunden sein“.

Was nützt es geschädigten P&R-Anlegern, wenn sie Ihre Interessen auf der Gläubigerversammlung von einem Anwalt vertreten lassen, den sie gar nicht kennen? Dieser Anwalt wird nach Aussage des Insolvenzverwalters „Ihre Rechte im Interesse aller Gläubiger wahrnehmen“. Dieser Vorschlag lässt starke Zweifel an der Neutralität des Insolvenzverwalters aufkommen, da eine solche anwaltliche Vertretung auf der Gläubigerversammlung sicher nicht im Interesse des einzelnen Investors ist, der anwaltliche Unterstützung sucht. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass hier Stimmen gebündelt werden, mit denen dann die Interessen der Insolvenzverwalter auf den Gläubigerversammlungen durchgesetzt werden können.

Unser Service für alle Anleger von „P&R-Container-Direktinvest: 

  • Verzichten Sie nicht auf Eigentums- und Sicherungsrechte und stellen Sie die Vertretung Ihrer eigenen Interessen auf der Gläubigerversammlung sicher!
  • Für P&R-Anleger, die die Forderungsanmeldung in anwaltliche Hände geben wollen, stehen wir gern zur Verfügung. Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen auf den Gläubigerversammlungen. 
  • Wir verfolgen Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten mit P&R-Direktinvestments.

Aus aktuellem Anlass findet am Dienstag, den 4. September. 2018 um 18.30 Uhr eine weitere Telefon- und Webkonferenz für alle betroffenen Anleger von P&R-Container-Investments statt. Auf der Tagesordnung stehen Fragen zur Forderungsanmeldung und weitere rechtliche Möglichkeiten für P&R-Anleger. Die Telefonkonferenz ist kostenlos. Anmelden können sie sich über www.akh-h.de/infoveranstaltungen. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christopher Kress

Beiträge zum Thema