P &R: Insolvenzverwalter bestätigen Schneeballsystem

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Mit Beschluss vom 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren für die P&R Gesellschaften eröffnet. Laut den Beschlüssen des Amtsgerichts sind die P & R Gesellschaften zahlungsunfähig und überschuldet. Anleger haben nun die Möglichkeit, bis zum 14.09.2018 ihre Forderungen anzumelden. Die Insolvenzverwalter gehen von Schäden in Milliardenhöhe aus.

Schneeballsystem 

Die nunmehr erstellten Insolvenzgutachten bestätigen die bislang veröffentlichten Informationen, dass die P & R Gesellschaften überschuldet sind. Seit dem Jahr 2007 soll die Zahl der verkauften Container die Zahl der tatsächlich vorhandenen Container überstiegen gestiegen und sich bis zuletzt weiter vergrößert haben. Der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé teilt in der Pressemitteilung vom 24. Juli 2018 mit, dass die P & R Gesellschaften mit Anlegern Verträge über nicht existente Container abgeschlossen haben. Zahlungen der Anleger aus diesen Verträgen wurden zum Ausgleich von Mietforderungen oder für den Rückkauf von Containern verwendet. Damit bestätigen die Insolvenzverwalter, dass sich bei den P & R Gesellschaften seit dem Jahr 2007 ein Schneeballsystem entwickelt hat. Die Insolvenzverwalter haben erneut angekündigt, Haftungsansprüche gegen Organe bzw. Verantwortliche der P & R Gesellschaften für die Anleger zu verfolgen. Maßnahmen gegen die langjährigen Geschäftsführer Strömmer und Feldkamp unterbleiben, da diese bereits verstorben sind.

Verwertung der Container für alle Anleger beabsichtigt

Die P &R Gesellschaften beziehen aktuell allein über die Schweizer P & R Gesellschaft Einnahmen aus der Vermietung von Containern. Die Vermietung soll laut den Insolvenzverwaltern auch weiter fortgesetzt werden, um die Schäden für alle Anleger zu minimieren. Hieran soll sich dann eine Verwertung der Container für alle Anleger anschließen. Dabei gehen die Insolvenzverwalter davon aus, dass sämtliche Anleger kein Eigentum an den Containern erworben haben. Dies begründen die Insolvenzverwalter damit, dass die Verträge die Container nicht konkret bezeichnet haben. Dies gelte nach Auffassung der Insolvenzverwalter in allen Fällen. 

Aussonderungsrechte einzelner Anleger

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte ist hier jedoch zu differenzieren. Für den Fall, dass Anleger Zertifikate als Bestätigung für gekaufte Container erhalten haben und diese Container auch existieren, kommt ein Eigentum des betroffenen Anlegers und damit ein Aussonderungsrecht durchaus in Betracht. Anleger, die über Eigentumszertifikate verfügen, sollten prüfen, ob Ihnen nicht doch ein Eigentumsrecht an Containern zusteht. Damit würden solche Anleger allein aus den Erlösen der Vermietung und Verwertung der Container profitieren. 

Forderungsanmeldung

Anleger haben ihre Forderungen im Insolvenzverfahren gemäß den Beschlüssen bis zum 14.09.2018 anzumelden. Die Insolvenzverwalter haben angekündigt, hierfür an die Anleger Formulare zu versenden. Für den 17.10. bzw. den 18.10.2018 ist für die jeweiligen P & R-Gesellschaften eine Gläubigerversammlung angesetzt. 

Die ARES Rechtsanwälte prüfen derzeit ebenfalls, ob den Anlegern sog. Durchgriffshaftungsansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Gesellschaften zustehen. Das ist dann der Fall, wenn die Geschäftsführer strafrechtlich relevant gehandelt haben, beispielsweise im Falle des Betruges. Ob es angesichts der Ankündigung der Insolvenzverwalter wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die ehemaligen Geschäftsführer vorzugehen, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus prüfen die ARES Rechtsanwälte derzeit auch Ansprüche der Anlege gegenüber den Wirtschaftsprüfern der P&R-Gesellschaften. Anleger können sich bei der von den ARES Rechtsanwälten gegründeten Interessengemeinschaft registrieren, um hierzu nähere Informationen zu erhalten.



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