Paion Aktie - Information für Geschädigte Anleger

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Worum geht es?

Die Aktiengesellschaft war im Pharma Bereich tätig und hier spezialisiert - mit einem Patent für die Herstellung von Remimazolam, das eingesetzt wird bei ärztlichen Eingriffen wie Darmspeigelungen (bspw.) um einen schonenden kurzfristigen Betäubungszustand herzustellen.

zu PAION AG

Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen mit innovativen Wirkstoffen zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin. PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Remimazolam ist in mehreren Märkten außerhalb Europas verpartnert. Remimazolam ist in den USA, der EU/EWR/Vereinigtem Königreich, China und Südkorea für die Kurzsedierung sowie in Japan und Südkorea für die Allgemeinanästhesie zugelassen.

Darüber hinaus vermarktet PAION zwei Produkte für die Intensivmedizin in ausgewählten europäischen Ländern: Angiotensin II (GIAPREZA(R)), einen Vasokonstriktor zur Behandlung der refraktären Hypotonie bei Erwachsenen mit septischem oder anderem distributiven Schock, und Eravacyclin (XERAVA(R)), ein neuartiges Fluorocyclin-Antibiotikum für die Behandlung komplizierter intra-abdominaler Infektionen bei Erwachsenen.

Was ist passiert?

Im Jahr 2022 wurden durch die PAION AG chinesische Remimazolam Patente für c. 20 Mio. EUR verkauft an die Humanwell Healthcare Group. Damit wurde die Gesellschaft faktisch entoperationalisiert, denn sie verlor ihr wichtigstes Aktivvermögen in Form der Patente/Lizenzgebühren.

Hintergrund:

Seit 2012 hatten PAION und Yichang Humanwell, eine Tochtergesellschaft von Humanwell, eine exklusive Remimazolam-Lizenzvereinbarung für China, die PAION einen Anspruch auf 5 % Lizenzgebühren der Nettoumsätze einräumte.



Der Kurs stürzte in die Tiefe und faktisch ab, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.01.2024. Der Insolvenzverwalter erstellt derzeit einen Insolvenzplan und damit soll die Gesellschaft entschuldet werden und die aktuell bestehenden Aktien sollen an einen Investor übertragen werden. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Die Investoren beabsichtigen, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. 

Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.

Was ist zu tun?

Wir gehen davon aus, dass veröffentlichungspflichtige Tatsachen nicht vollständig und fristgemäß im Sinne der §§ 97 ff. WpHG und Art. 17 MAR veröffentlicht wurden, was auch zur fristlosen Entlassung des Finanzvorstands führte. Wir beabsichtigen daher die Erhebung einer Klage gegen den Vorstand.

Sie haben Interesse an Informationen?

Wir benötigen von Ihnen :

- Kaufbelege und Depotauszug

- Beleg über Verkäufe und Realisierung des Buchverlustes

- alle weiteren Informationen die für alle Aktionäre hilfreich sind.

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de





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