Pandemie kein Grund für langsame Löschbearbeitung bei Google - LG Köln

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Das Landgericht Köln 28 O 279/20 vom 18.08.2020 hat in erfreulicher Klarheit der Hinhaltetaktik von Google einen Riegel vorgeschoben, Löschanträge unter dem Verweis auf die Pandemie nicht oder nur schleppend zu bearbeiten. 

Hintergrund 

Immer wieder berichten Mandanten, dass Anträge nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung bearbeitet. Eine Zeit, die Unternehmen nicht haben, drängt doch bei einer negativen grundlosen Bewertung jede Minute. 

Dieses Verhalten kann auch nicht mit Verweis auf die Corona Pandemie gerechtfertigt werden, wie das Landgericht Köln nun entscheid. Es scheint ja auch abwegig, dass das wertvollste Unternehmen der Welt es sich nicht leisten kann Prozesse zu implementieren. Offensichtlich ist das Argument auch nur vorgeschoben, und man erhofft sich, dass sich die Anfragen durch Zeitablauf (wegen entnervter Beschwerdeführer) von selbst erledigen. 

Insoweit ist das Urteil ein gutes Signal für Unternehmen, nicht rechtlos Googles zum Teil als willkürlich anmutender Entscheidungspraxis ausgeliefert zu sein. 

In  der Sache selbst hatte das Gericht Google übrigens zur Löschung einer 1 Sterne Bewertung aufgefordert, da Google es unterlassen hat Kontakt zum Nutzer aufzunehmen und entsprechend darzulegen, dass es eine reale Tatsachengrundlage für die Bewertung gab.

Fazit 

Negative Bewertungen bei Google sind für Unternehmen enorm geschäftsschädigend. Weder Google noch die Rezensenten können sich immer mit Verweis auf die Meinungsfreiheit herausreden. Die Gerichte stellen nach und nach klarere Regeln auf welche Voraussetzungen zu beachten sind wenn negative Bewertungen veröffentlicht werden. 

Als Unternehmen müssen Sie nicht alles hinnehmen – mit aktuellen Gerichtsentscheidungen haben Sie auch gute Argumente sich zu wehren. 

Wurden Ihr Unternehmen im Internet schlecht bewertet?

Sie haben viele Möglichkeiten sich zu wehren – von der Richtigstellung, zur Löschaufforderung bis hin zu Einstweiligen Verfügung. 

Als Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht verfüge ich über langjährige erfolgreiche Erfahrung in diesem Gebiet. 

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