PARTUM GOLD - neues Angebot auf Umtausch in Partizipationsscheinen

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Worum geht es ?

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Gesellschaft Partum Gold GmbH (Sitz am Flughafen in München) Kaufverträge mit Anlegern abgeschlossen hat. Danach zahlten die Anleger Kaufpreise für die Verwahrung (nicht gelieferter) ¼ Unzen Gold einen Kaufpreis. Die Unzen sollten in einem Lager der Partum Gold bei LOOMIS verwahrt werden; im Glücksfall haben die Anleger ein Verwahrkonto bei LOOMIS auf ihren eigenen Namen anlegen lassen (ganz wenige Fälle).  Die Kunden zahlten den Kaufpreis auf das Konto der Partum Gold GmbH ein - es gab die Variante Einmalzahlung und Ratenzahlung. 

Die Kaufverträge waren teilweise mit einem sogenannten Gold-Bonus-Vertrag verknüpft - danach wurde das angeblich für den Kunden erworbene Gold - bei LOOMIS verwahrt, auf einem Verwahrkonto das auf den Namen der Partum Gold angelegt war (in der Mehrzahl der Fälle). Dafür sollten die Kunden / Anleger ein Entgelt von 2 % p.a. erhalten. 

Nachdem Mandanten von uns die Beendigung des Gold-Bonus-Vertrages vereinbarten, verpflichtete sich die Partum Gold zur Auslieferung des Goldes. Dieses ist jedoch nie erfolgt und die Anleger warten seit 2021 auf die Rückauslieferung des Goldes / Unzen.

Angebot der Partum Gold

Die Gesellschaft hat den Anlegern nunmehr im August 2023 angeboten, die Gold-Lieferung zu ersetzen, durch die Übertragung von Partizipationsscheinen an der Delcore AG. Diese werden mit einem Wert von 20 - 24 Euro pro Partizipationsschein, in dem Angebot auf Rückführung der Forderung an die Anleger, angeboten. Die Partum Gold GmbH zieht fiktiv einen Betrag von 5 Euro für die Abgeltungsteuer ab, die bei Verkauf der Partizipationsscheine anfallen soll. Verschwiegen wird, dass der Wert der Partizipationsscheine schwankt, und wie der Wert von 20 - 24 Euro pro Partizipationsscheine ermittelt wird. Wir haben auch bereits über die Delcore AG  berichtet und Erfahrungen unserer Mandanten dort. Die handelnden Personen hinter diesen Gesellschaften sind teilweise identisch.

Wir können nicht verstehen, warum unseren Mandanten nicht das Gold, nach Beendigung des Vertrages ausgehändigt wird - so wie vereinbart. Dieses ist seit 2 Jahren nicht erfolgt, so dass wir nunmehr klagen, auf Rückgabe der auf Rechnung und im Namen unserer Mandanten erworbenen Unzen.

Was empfehlen wir?

Lassen Sie sich zunächst bei Beendigung des Gold-Bonus-Vertrages die erworbenen Unzen zurück ausliefern, und wenn dieses nicht erfolgt, klagen Sie. Wir müssen zunächst prüfen, ob für die Kaufpreise, die die Anleger gezahlt haben, tatsächlich die vertraglich vereinbarten Unzen erworben wurden und diese vorhanden sind. Dann können Sie selbst entscheiden, wann Sie dieses Gold umwandeln und worin. Auf jeden Fall sind Partizipationsscheine nicht annähernd, so sicher wie ausgehändigtes und tatsächlich vorhandenes Gold in Form von Barren oder Münzen. Sie tragen bei Partizipationsscheinen das Risiko des Totalausfalls und damit eines Verlustes. Sie haben keine Stimmrechte an der Gesellschaft und können daher nicht die Verwendung des Geldes/Kaufpreises prüfen.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
  • Mail:   kanzlei@bontschev.de


Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 








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