Patientenverfügung 2022

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Das Bundesministerium für Justiz erteilt regelmäßig Empfehlungen zur Formulierung von Patientenverfügungen. Fertige Formulare gibt es dort nicht, nur Formulierungsbeispiele und ausreichend Lesestoff dazu. Ich habe für Sie ein vollständiges Formular ausgearbeitet, das den aktuellen Empfehlungen des Ministeriums und den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofes (BGH) entspricht.

Denn der BGH entschied bereits in seinem bahnbrechenden Urteil vom 06. Juli 2016, dass Patientenverfügungen für ihre uneingeschränkte Anwendung konkret formuliert sein müssen. Auch das BGH Urteil zur Patientenverfügung vom 14. November 2018 (Aktenzeichen: XII ZB 107/18) bestätigt, dass Formulierungen wie “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichen, um eine klare und zweifelsfreie Patientenverfügung zu erstellen. Der BGH mißt zwar dabei z.B. Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Patienten zusätzliche Bedeutung zu, wenn es um Streitigkeiten unter den Angehörigen geht, wie der verfügte Wille des Patienten auszulegen ist. Dieser "Umweg" ist aber beschwerlich und wird nur durch eine klar formulierte und detaillierte Patientenverfügung mit einer umfassenden Fachberatung entbehrlich. 

Darüber hinaus wird verlangt, dass Sie zusätzlich zum Formular eine persönliche Stellungnahme frei formulieren, für die ich Ihnen gerne gute Anregungen gebe.

Wir füllen mein Formular gemeinsam aus, und ich berate Sie dabei ausführlich über alle Einzelheiten. Diese Fachberatung bestätige ich mit Unterschrift und Stempel in der Patientenverfügung. Damit vermeiden Sie im Ernstfall Streit und Diskussionen um Ihre Person, und Sie sind auf der sicheren Seite.

Im Großraum München statte ich Hausbesuche ab. Außerdem ist eine telefonische Durchführung möglich.


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