Patientenverfügung und Covid-19

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Immer wieder werde ich in meiner anwaltlichen Beratung gefragt, ob es notwendig ist, eine bestehende Patientenverfügung aufgrund der Corona-Pandemie zu ergänzen. Dies die vorliegend daran, dass aktuell zahlreiche Formulierungshilfen für Patientenverfügungen bei einer Covid 19-Erkrankung in Umlauf sind und der dadurch eine große Verunsicherung festzustellen ist. 

Auch ist festzustellen, dass viele Menschen Angst haben, dass sie aufgrund einer bestehenden Patientenverfügung im Falle einer Covid-19 Erkrankung nicht behandelt werden, da die Plätze für Intensivmedizin Spannung ohnehin rasend.

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung an Covid-19 zunächst einmal nicht zwingend und unausweichlich zum Tode führt. Für diese Situation sollte daher gründlich überlegt werden, ob die Behandlung wirklich verweigert werden soll. 

Wer also verhindern will, dass seine Patientenverfügung so ausgelegt wird, als wolle er bei einer Erkrankung an Covid-19 nicht behandelt werden sollte seine Patientenverfügung insoweit ergänzen.

 Ein solcher Passus könnte wie folgt lauten; 

„Für den Fall, dass ich an COVID-19 erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, erwarte ich auch in hohem Lebensalter und selbst bei geringen Genesungschancen die Verlegung in ein Krankenhaus und bestmögliche Behandlung mit je nach Krankheitsverlauf erforderlicher nicht invasiver Beatmung (zB mittels Maske) oder invasiver Beatmung (z.B. mittels Schlauch in künstlichem Koma) sowie sonstiger medizinischer und pflegerischer Behandlung und Gabe von neuen Medikamenten, um die Erkrankung zu überstehen“.

 Gerne bin ich bereit Ihre bestehende Patientenverfügung diesbezüglich zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Formulierung zu entwickeln, die ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht.

Dies ist ein Rechtstipp der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Referat Familien und Erbrecht


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