Paulus Wohnbau insolvent – Geld der Anleger in Gefahr

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Die Krise am Immobilienmarkt setzt sich fort und hat auch die Paulus Wohnbau GmbH erwischt. Der Bauträger aus Pleidelsheim hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenregie durchgeführt. Das heißt: Die Geschäftsführung versucht das Unternehmen mit Hilfe eines Sachwalters wieder wirtschaftlich auf die Füße zu stellen. Neben den Käufern der Wohnungen sind auch Anleger betroffen, die in die Bauprojekte investiert haben, von der Insolvenz betroffen.

Nach Medienberichten ist die Paulus Wohnbau mit verschiedenen Banken im Gespräch, um Finanzierungsmöglichkeiten für die Bauprojekte zu erörtern. Auch die Anleger haben bislang mit ihren Investitionen zur Finanzierung beigetragen und haben zum Teil über das Portal Zinsbaustein.de Geld in die Immobilienprojekte gesteckt. „Die Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres Geldes rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Gestiegene Baukosten und höhere Zinsen sorgen für massive Schwierigkeiten in der Immobilienbranche. Neben der Paulus Wohnbau GmbH mussten in den vergangenen Wochen auch schon andere Bauträger Insolvenz anmelden. Für die Anleger wird in der Krise deutlich, dass Investitionen in Immobilien mit hohen Risiken verbunden sind und das viel gerühmte „Betongold“ schnell bröckeln kann.

Anleger der Paulus Wohnbau durften mit bis zu 7 Prozent Zinsen im Jahr rechnen. Daraus wird nach der Insolvenz wohl nichts. Stattdessen drohen ihnen Verluste bis hin zum Totalverlust. Das Geld, dass sie der Paulus Wohnbau als unbesicherte Nachrangdarlehen gegeben haben, könnte verloren sein. Denn im Insolvenzfall treten die Ansprüche der Anleger von Nachrangdarlehen zurück.

Rechtsanwalt Seifert: „Nachrangdarlehen sind eine hochriskante Anlageform. Über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko müssen die Anleger ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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