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Pauschalreise: Schimmel im Hotel

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wer eine Billigreise bucht, muss gewisse Abstriche bei der Hygiene in einem Dreisternehotel machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor. Urlauber hatten eine 14-tägige Türkeireise inklusive Flug zum Preis von insgesamt 589 Euro gebucht. Vor Ort störten sich die Urlauber an verschiedenen hygienischen Mängeln, zum Beispiel Haare von vorherigen Gästen in den Betten, Schweißspuren auf den Kissen, Schimmel im Hotelzimmer oder eine 15- bis 20-minütige Wartezeit an der Hotelbar. Daraufhin verklagten die Urlauber den Reiseveranstalter und forderten die Erstattung ihrer gesamten Reise- und Flugkosten. Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf ihre Klage abgewiesen hatte, legten sie Berufung beim Landgericht Düsseldorf ein.

Doch die 22. Zivilkammer gab den Urlaubern nur teilweise Recht. Lediglich in Hinblick auf die verdreckten Betten bestätigten sie einen Minderungsanspruch in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises. Keine Mängel konnten die Richter allerdings beim Schimmel erkennen. In Anbetracht des günstigen Reisepreises muss geringfügiger Schimmelbefall toleriert werden. Hiervon musste ausgegangen werden, da die Kläger keine Angaben dazu gemacht hatten, wo sich der Schimmel genau befand und wie stark er ausgeprägt war. Auch die übrigen Angaben waren dem Gericht zu pauschal und wegen der Wartezeit an der Hotelbar stellten die Richter fest: Bei einem Hotel mit insgesamt 201 Zimmern muss man mit einer Wartezeit von 15 bis 20 Minuten an der Hotelbar durchaus rechnen.

(Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2009, Az.: 22 S 93/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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