PayPal und Sofortüberweisung

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Das OLG München hat letzte Woche über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren bei Zahlungen mit PayPal und Sofortüberweisung entschieden (Urt. v. 10.10.2019 – 29 U 4666/18). Vermutlich ist dies aber keine endgültige Entscheidung.

Worum genau ging es in dieser Entscheidung?

Die Wettbewerbszentrale hat Flixbus gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG abgemahnt. Das Fernbusunternehmen verstieß an Ansicht der Wettbewerbszentrale gegen Art. 62 Abs. 2 der PSD 2 und § 270 a BGB an. Grund dafür ist, dass das Unternehmen für Zahlungen mit PayPal und Sofortüberweisung Gebühren verlangt. Nach der Klage vor dem LG München ging es nun zum OLG München.

Wie hat das OLG München zu PayPal und Sofortüberweisung entschieden?

„Das OLG München trifft eine Entscheidung, die nicht nur anders ist als die des LG München, sondern auch eine, die Verbrauchern nicht gefallen dürfte. Es sieht bei den Entgelten für PayPal und Sofortüberweisung keinen Verstoß gegen § 270 a BGB. Das Gericht erklärt, dass bei der Sofortüberweisung die Erhebung eines Entgelts gerechtfertigt sei, da die Zahlungsmethode Vorteile für den Verbraucher habe. Bei Zahlungen über PayPal sei § 270 a BGB nicht anwendbar, auch nicht analog.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

Für welche Zahlungsarten dürfen Gebühren verlangt werden?

Für welche Zahlungen keine Gebühren erhoben werden dürfen, erklärt § 270 a BGB. Dieser nennt die SEPA-Basislastschrift, die SEPA-Firmenlastschrift, die SEPA-Überweisung und die Zahlungskarte. Vom Wortlaut sind also nur Lastschriften und Überweisungen umfasst, nicht aber PayPal und Sofortüberweisung – nach Ansicht des OLG München nicht.

Die Wettbewerbszentrale wird eventuell Berufung einlegen, sobald sie die Entscheidungsgründe des Urteils kennt, welches noch nicht veröffentlicht ist. Dann ginge der Fall zum BGH. Wie dieser entscheiden wird, ist jedoch offen und eine Entscheidung wird auch auf sich warten lassen.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/paypal-und-sofortueberweisung/


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