Performance IMC: Beschuldigte räumen Vorwurf der Marktmanipulation ein; Liquidation der Saphir-Fonds

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Ermittlungen seit August 2017 – wir vertreten bereits Anleger in der Sache Performance IMC Vermögensverwaltung AG:

Am 19. Dezember 2017 hat die Performance IMC Vermögenverwaltung AG ein Schreiben an ihre Anleger versandt und mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 15. Dezember 2017 die Saphir-Fonds 1 und 2, sowie A, B und C liquidiert werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. der Saphir Fonds hat erklärt, dass das Liquidationsverfahren im Interesse der Anleger durchgeführt wird und sämtliche liquiden Vermögenswerte aus dem Portfolio des Fonds verkauft werden.

Seit August ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen elf Verantwortliche der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Untreue und des Betrugs. Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 9. Januar 2018 geht inzwischen hervor, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gegen elf Verantwortliche geführt wird.

Die Beschuldigten hätten zwar den Vorwurf des Betruges bzw. der Untreue bestritten, jedoch den Vorwurf der Marktmanipulation eingeräumt.

Gründe für die Ermittlungen seien, die seit 2009 über ein Firmengeflecht an der Börse gehandelten abgesprochenen Geschäfte. In der Pressemeldung vom 18. August 2017 erklärt die Staatsanwaltschaft Mannheim, dass fiktive Preise vereinbart worden seien, um über den Wert und die Wertsteigerung von Anleihen zu täuschen. Zum Gegenstand aktueller Ermittlungen gehören die noch ausstehenden Anleihen Diversified Strategic Asset Allocation Saphir 1 (ISIN LU0327385166) und 2 (ISIN LU0327386214), sowie der Fonds Saphir mit seinen drei Anteilsklassen A, B und C in Höhe von etwa 26 Mio. Euro.

Die Fonds Saphir 1 und 2 wurden im Jahr 2007 aufgelegt und weisen ein Fondsvermögen von insgesamt rund 33 Mio. Euro auf. 

Rechtliche Einschätzung

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommen, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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