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Pferde und eine Hundepfeife: Wer haftet, wenn der Reiter stürzt?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
  • Hundehalter haften auch ohne Verschulden für die von ihrem Tier verursachten Schäden.
  • Erschrecken sich Pferde durch Pfiffe mit einer Hundepfeife, ist das kein Fall der Tierhalterhaftung.

Pferde sind Fluchttiere und können schon einmal durchgehen, wenn sie sich erschrecken. Da sich Reiter bei solchen Unfällen mitunter schwere Verletzungen zuziehen können, stellt sich die Frage nach der konkreten Ursache und der Verantwortung.

Hund mit Frauchen trifft auf Pferde und ihre Reiter

Im Landgerichtsbezirk Karlsruhe kreuzten sich die Wege von Reitern zu Pferde und einer Hundebesitzerin. Der Hund soll dabei den Pferden gefolgt sein, was seine Besitzerin durch mehrere Pfiffe mit ihrer Hundepfeife unterbinden wollte.

Daraufhin erschreckten sich die Pferde und warfen mindestens einen der Reiter ab. Der forderte nun Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Dame. Schließlich soll ihr Hund bzw. ihr Pfiff in die Hundepfeife das Durchgehen der Pferde und seinen Sturz verursacht haben. Aber müssen die Hundehalterin bzw. ihre Haftpflichtversicherung tatsächlich für derartige Unfälle haften?

Hundepfeifen waren am Unfallort nicht verboten

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe stellte zunächst fest, dass die Ausführung von Hunden und auch die Benutzung einer Hundepfeife an dem Ort grundsätzlich erlaubt und sozialadäquat war. Auch die Abgabe mehrerer Pfiffe war laut Gericht in dieser Situation nachvollziehbar, da die Hundehalterin zunächst keine Reaktion der Pferde wahrnehmen konnte. Die Dame hatte sich insoweit also nichts zu Schulden kommen lassen.

Allerdings gibt es noch die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Halter von Hunden müssen danach auch für solche von ihrem Vierbeiner verursachten Schäden aufkommen, für die sie selbst gar nichts können. Es kommt gar nicht darauf an, dass der Tierhalter selbst etwas falsch gemacht hat.

Menschlicher Entschluss statt tierische Unberechenbarkeit

Hätten sich die Pferde also unmittelbar vor ihrem Hund erschreckt, wäre die Besitzerin unter Umständen für die Folgen mitverantwortlich gewesen. Das war aber laut Urteilsbegründung gerade nicht der Fall – oder zumindest nicht zu beweisen. Der Kläger hatte vielmehr behauptet, die Pfiffe hätten zum Losgaloppieren seines Pferdes und damit zu seinem Sturz geführt.

Ursache war also nicht die Unberechenbarkeit des Tieres, sondern der menschliche Entschluss der Hundehalterin, ihre Hundepfeife zu benutzen. Soweit die Pferde tatsächlich dadurch in Panik geraten waren, ist das entsprechend kein Fall der Tierhalterhaftung, denn es war schließlich nicht der Hund selbst, der die Pferde erschreckt hatte.

Am Ende seiner Urteilsbegründung weist das Gericht noch darauf hin, dass die Reaktion von Pferden auf ein lautes Geräusch zum allgemeinen Lebensrisiko von Reitern gehört. Die Hundehalterin muss in diesem Fall also keinen Schadenersatz für den Unfall leisten.

(OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.08.2017, Az.: 7 U 200/16)

(ADS)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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