Pflichtverteidiger - was ist das überhaupt?

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Gestern erhielt ich einen Anruf eines potentiellen Mandanten, der mit den Worten begann: "Ich kann mir keinen richtigen Anwalt leisten, daher brauche ich einen Pflichtverteidiger."

In diesem Satz finden sich gleich zwei Irrtümer, die bei Rechtsunkundigen weit verbreitet sind. Zum einen handelt es sich bei Pflichtverteidigern nicht um Rechtsanwälte, die bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt sind oder diesen zuarbeiten. Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um "ganz normale" Rechtsanwälte, die im Fall einer notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden.

Diese notwendige Verteidigung hat mit dem Einkommen des Beschuldigten nichts zu tun. Vielmehr sind die Fälle der notwendigen Verteidigung in der Strafprozessordnung geregelt. So ist die Verteidigung z.B. notwendig, wenn der Prozess vor dem Landgericht stattfindet, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird oder auch "wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist".

Ob ein solcher Fall vorliegt, sollten Sie durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Bedenken Sie auch, dass Sie Ihren Pflichtverteidiger aus der Anwaltschaft frei wählen können. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt beiordnet, der Ihnen nicht genehm ist. 

 Bisweilen neigen Gericht dazu, Anwälte beizuordnen, die ihnen wenig Ärger in der Verhandlung machen. Ihre Interessen werden womöglich besser vertreten, wenn Sie sich Ihren Pflichtverteidiger selbst aussuchen!

Rechtsanwältin Alexandra Braun

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040-35709790

Mail: kanzlei@alexandra-braun.de


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