Phishing-Betrug auf Kleinanzeigen – So holen Sie Ihr Geld zurück!
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Unsere Kanzlei ist seit über 21 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen von Phishing-Betrug vertreten. Wir kennen die Tricks der Betrüger und wissen, wie Banken auf Erstattungsansprüche reagieren.
Immer wieder werden Bankkunden Opfer von Phishing-Angriffen, bei denen ihre sensiblen Bankdaten ausgespäht werden. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das Konto des Betroffenen vollständig leergeräumt wird. Die Vorgehensweise ist dabei stets ähnlich:
Ein Verkäufer auf der Plattform "Kleinanzeigen" (ehemals eBay Kleinanzeigen) wird von einem vermeintlichen Käufer über die Plattform oder per WhatsApp kontaktiert. Der Käufer bietet an, die Transaktion über das Bezahlsystem "Sicher Bezahlen" abzuwickeln und sendet dem Verkäufer einen Link zur Anmeldung.
Folgt das Opfer diesem Link, gelangt es auf eine täuschend echte, aber betrügerische Webseite, die der originalen Plattform von Kleinanzeigen stark ähnelt. Die Fälschung ist professionell gestaltet – ohne Rechtschreibfehler oder offensichtliche Warnsignale. Oft sorgt zudem ein automatisierter Chatbot für eine vermeintlich sichere Abwicklung.
Sobald die Opfer ihre Bankdaten auf der gefälschten Seite eingeben, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht. In vielen Fällen wird vor der unbefugten Abbuchung sogar noch das Überweisungslimit des Bankkunden erhöht, um möglichst hohe Beträge abzuheben.
Erstattungsanspruch nach Phishing-Angriffen
Da die getätigten Überweisungen nicht vom Bankkunden gewollt und autorisiert sind, besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen die Bank oder Sparkasse nach § 675u BGB.
Allerdings verweigern Banken oft die Rückerstattung mit dem Argument, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe, indem er seine Bankdaten auf einer fremden Webseite eingegeben hat. Dies könne zu einem Schadenersatzanspruch der Bank führen, der mit dem Erstattungsanspruch des Kunden aufgerechnet werde.
Urteil des Landgerichts Berlin zum Kleinanzeigen-Phishing
Das Landgericht Berlin hat jedoch mit Urteil vom 09.02.2024, Az. 38 O 118/23, entschieden, dass in einem Fall von Kleinanzeigen-Phishing keine grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden vorlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Klägers zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gewesen sei. Der Phishing-Angriff war besonders raffiniert, da er gefälschte SMS sowie eine täuschend echte Nachbildung der Bank-Webseite umfasste. Der Kläger sei dadurch gezielt in die Irre geführt worden.
Folglich wurde die Bank verurteilt, dem Kunden 12.000 Euro nebst Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Erfolgsaussichten einer Klage in Phishing-Fällen
Sollte die Bank eine Erstattung verweigern, bleibt häufig nur der Klageweg. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine anwaltliche Vertretung insbesondere bei Schäden über 3.000 Euro in den meisten Fällen lohnt.
Dabei muss individuell geprüft werden, ob dem Phishing-Opfer ein grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist oder nicht. Zudem kann eine Mitschuld der Bank in Betracht kommen, wenn diese verdächtige Transaktionen nicht rechtzeitig gesperrt oder ihre Sicherheitsmechanismen nicht ausreichend implementiert hat.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise wissen wir, worauf es bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen ankommt. Viele Banken versuchen, berechtigte Forderungen abzulehnen – doch wir setzen uns für unsere Mandanten konsequent durch.
Holen Sie sich professionelle Unterstützung!
Bankkunden, die Opfer von Phishing-Angriffen geworden sind, sollten sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Fälle erfolgreich abgeschlossen und sorgt dafür, dass geschädigte Kunden ihr Geld zurückerhalten.
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Eser Law, Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
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