Phishing, ungenehmigte Kontoabbuchung, Geld von der Bank zurückfordern

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Phishing, eine perfide Form des Online-Betrugs, bei dem Kriminelle versuchen, durch Täuschung an persönliche Informationen zu gelangen, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Doch was passiert, wenn ein argloser Kunde Opfer von Phishing wird und hohe finanzielle Verluste erleidet? Aktuelle Urteile, insbesondere das des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 2016 und des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2023 (Az.: 15 O 267/22), zeigen, dass der Kunde unter bestimmten Bedingungen das Recht hat, sein Geld zurückzuerhalten.

Phishing: Eine raffinierte Betrugsmasche

Phishing-Angriffe werden immer ausgeklügelter, und Kriminelle gehen mit unterschiedlichen Methoden vor, um an sensible Informationen zu gelangen. Eines der gängigen Szenarien ist der Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters, der den Kunden dazu auffordert, den aktualisierten AGB zuzustimmen, um die Girokarte weiter nutzen zu können.

Das BGH-Urteil von 2016

Bereits im Jahr 2016 fällte der BGH ein Urteil, das den Opfern von Phishing Hoffnung machte. Die grundlegende Aussage lautete, dass Kunden ihr Geld zurückverlangen können, sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben und kein Mitverschulden der Bank erkennbar ist.

Landgericht Köln: Ein aktueller Fall

Das Landgericht Köln bestätigte diese Rechtsprechung in einem aktuellen Fall. Ein Kunde erhielt einen Anruf von einem vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter, der ihn dazu drängte, den aktualisierten AGB des Kreditinstituts mittels des Push-TAN-Verfahrens zuzustimmen. Nachdem der Kunde dieser Aufforderung nachkam, stellte er später fest, dass die Täter über 100 Überweisungen vorgenommen hatten, wodurch ein Gesamtschaden von etwa 43.000 Euro entstand.

Gerichtliche Entscheidung zugunsten des Kunden

Die Sparkasse weigerte sich, den entstandenen Schaden zu erstatten, indem sie dem Kunden Fahrlässigkeit vorwarf. Das Landgericht Köln sah dies jedoch anders und verurteilte die Sparkasse zur vollständigen Erstattung des Betrags gemäß § 675 BGB. Das Gericht argumentierte, dass die Sparkasse nicht ausreichend auf die Betrugsmöglichkeiten hingewiesen habe, was dem Kunden einen Schutz vor Phishing verwehrte.

Schutz vor Phishing: Verantwortung der Banken

Diese Urteile unterstreichen die Wichtigkeit, dass Banken und Kreditinstitute ihre Kunden ausreichend über die Gefahren von Phishing aufklären müssen. Kunden, die Opfer dieser perfiden Betrugsmasche werden, haben nun die Möglichkeit, ihr Geld zurückzufordern, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können und die Bank ihren Schutzaufgaben nicht gerecht wurde. Es liegt im gemeinsamen Interesse von Verbrauchern und Banken, die Sicherheitsstandards stetig zu verbessern und Kunden wirksam vor den Gefahren des Online-Betrugs zu schützen.


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