Picam, Piccor, Piccox: Wie geht es nun weiter für die Anleger? Anwälte geben Tipps und informieren!

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Anleger des Picam Unternehmensverbundes sind weiterhin sehr verunsichert, was mit ihrem Geld passiert ist, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertreten, hinweisen.

So wurde bereits im Februar vonseiten der Polizei Berlin mitgeteilt, dass bei einer groß angelegten Razzia zwölf Wohnungen oder andere Räume in acht Städten und Gemeinden durchsucht worden wurden, gegen diverse Beschuldigte ermittelt werde und auch Vermögen im Wert von ca. 80 Mio. € sichergestellt werden konnte (mittlerweile soll sich der sicher gestellte Betrag sogar nochmals erhöht haben).

Es besteht somit leider der konkrete Verdacht, dass die Anleger Opfer eines Betrugs oder gar eines Schneeballsystems geworden sind. Je mehr Zeit ins Land ohne konkrete neue Hinweise streicht, umso größer wird die Verunsicherung bei den Anlegern.

Seit einiger Zeit ist es ruhiger um den Picam Unternehmensverbund geworden.

Die Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen und mit dieser in Kontakt bleiben, um zu erfahren, ob sie eventuell mit Arresten oder sonstigen Titeln auf die sichergestellten ca. 80 Mio. € zugreifen können, um ihren Schaden zu kompensieren, oder ob eventuell eine gleichmäßige Auskehrung erfolgt.

Problematisch ist für viele Anleger auch, dass zum Teil weiter hohe Kosten entstehen, zum Beispiel für die Depots bei Moventum. Hier wird Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten von diversen Anlegern inzwischen mitgeteilt, dass hier Kosten von einigen hundert Euro entstehen.

Hier könnte z. B. über eine Kündigung oder einen Übertrag des Depots nachgedacht werden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner sollten betroffene Anleger bei Angeboten von Anwälten oder Interessengemeinschaften immer prüfen, ob eine unabhängige Interessenwahrnehmung gewährleistet ist, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass die Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen vorgehen.

Teilweise könnten Anleger auch überprüfen, z. B. im Wege der Vermittlerhaftung auch z. B. „Haftungsdächer“ in Anspruch zu nehmen, über die die Anlagen teilweise vermittelt wurden, da hier im Optimalfall eine Haftpflichtversicherung vorliegen könnte, die zur Schadenskompensation genutzt werden könnte.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB immer genau überprüfen lassen, wer der richtige Haftungsgegner mit den „tiefen Taschen“ ist.

Anleger sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, da unter Umständen bei diversen Vorgängen das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Piccam, Piccor etc. sehr vertraut.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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