Picam, Piccor, Piccox

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Zahlreiche Anleger wurden durch die Picam-Gruppe mit Traumrenditen von bis zu 20 % für Geldanlagen bei der Schweizer Piccor AG geworben. Diese sollte einen computerbasierten Handel mit DAX-Futures betreiben. Nachdem die Varian Defensive Capital GmbH und die Varian DC Service GmbH dazukamen, wurde Anfang 2017 die Piccor AG auf die Warnliste der FINMA, der Schweizer Finanzmarktaufsicht, gesetzt. In der 2. Jahreshälfte 2017 wurde den Anlegern sodann das Ersatzprodukt Piccox Securisation (WKN A19CXZ / ISIN DE000A19CXZ0) angeboten. 

Auch hier handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung auf  PICCOX SEC Comp 2017/6400 von PICCOX SECURITISATION SA. Als Altersvorsorge ist diese denkbar ungeeignet, da sie einen auffällig späten Rückzahltermin zum 31.12.2030 vorsieht. Diese sehr eingeschränkte Flexibilität war Anlegern oft nicht bekannt, da sie von einer monatlichen Kündbarkeit ausgingen. 

So findet sich zwar dieser Rückzahlungstermin im Prospekt wieder; die Behauptung der fehlenden Aushändigung des Prospektes bei Vertragsschluss wird leider immer wieder berichtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft nun der Picam-Gruppe vor, die Gelder nicht wie angegeben in den Handel mit DAX-Futures investiert zu haben. Die Anlegergelder sollen vielmehr in einem Schneeballsystem zu Lasten der Anleger „verschwunden“ sein. Die Angst der Anleger um ihre investierten Gelder ist begründet. Sollte es sich tatsächlich um eine Schneeballsystem ohne nennenswerte Geschäftstätigkeit handeln, so ist der endgültige Verlust der Gelder zu befürchten.

Was können Sie tun?

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Es gibt die Möglichkeit, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Hierzu wurde die Versendung von Auszügen aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte an die jeweiligen Antragsteller angekündigt. 

Gem. §111l StPO fordert die Staatsanwaltschaft zudem beim Vollzug des Vermögensarrestes den Verletzten mit der Mitteilung auf, zu erklären, ob und in welcher Höhe er den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihm aus der Tat erwachsen ist, geltend macht. Die Mitteilung ist wichtig, da nur so die Staatsanwaltschaft feststellen kann, wem welcher Anspruch auf Entschädigung zusteht.

Insolvenzanmeldung der Varian Defensive Capital GmbH, Pöttmes

Beim Amtsgericht Augsburg wurde am 22.02.2018 im Insolvenzeröffnungsverfahren Rechtsanwalt Michael Bauer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Hier besteht die Möglichkeit einer Forderungsanmeldung bis zum 03.07.2018

Geltendmachung von Schadensersatz

Ansprüche auf Schadensersatz sollten geprüft werden gegen die Vermittler und die Hintermänner in dem Komplex. Zwar wurden im Regelfall Risikobögen bei Zeichnung ausgehändigt. Dennoch sind verschiedene Beratungsfehler im Rahmen der Vertragsanbahnung wahrscheinlich, welche die Fungibilität und die Risikoaufklärung betreffen.

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