Picam/Piccor/Piccox: Anleger bangen um ihr Geld

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Das Angebot hat sich vielversprechend angehört. Eine zweistellige Rendite bei einem Schweizer Vermögensverwalter, welcher auf computergestützter Basis Investitionen in Finanztermingeschäfte tätigt. Dies haben sich wohl auch unzählige Anleger gedacht, welche bei der Kapitalanlage dem Picam Unternehmensverbund vertraut haben und das beworbene Angebot zur Vermögensverwaltung in Finanztermingeschäfte durch einen Schweizer Vermögensverwalter annahmen.

Während die Picam-Gruppe das Produkt an den Mann bzw. den Endkunden-Vermittler brachte, wurde das Vermögensverwaltungsmandat der Schweizerischen Piccor AG erteilt, welche ihren Kunden mit den Produkten „Piccor DAX-Systemhandel“ und „Piccor Secure“ zwei unterschiedliche Varianten der Vermögensverwaltung in Finanztermingeschäfte anbot. Immerhin wurden hierdurch nach Medienangaben von ca. 2.000-3.000 Anlegern ca. 300 Millionen Euro eingesammelt. Im Januar 2017 setzte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Piccor AG auf die Warnliste. Sogleich war die Picam-Gruppe mit einem Ersatzprodukt zur Stelle. Die Anleger sollten nun in ein reguliertes Produkt investieren bzw. ihr bisheriges Investment umschichten. Mit einem Emissionsvolumen von bis zu 300 Millionen Euro wurde im Mai 2017 das Wertpapier (WKN: A19CXZ / ISIN: DE000A19CXZ0) der PICCOX SECURITISATION SA mit Sitz in Luxemburg emittiert mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030. Das Wertpapier wurde im Umfang von ca. 130 Millionen Euro platziert.

Bereits die lange Laufzeit des Wertpapiers hätte bei den Vermittlern Fragen aufwerfen müssen, war doch für die bisherige Kapitalanlage gerade der kurzfristige Investitionszeitraum ein wesentliches Investitionskriterium. Auch, dass sich die Wertpapiere auf eine hypothetische Beteiligung an der SOPARFI SFG 2016/200 SA beziehen und es sich hierbei um eine unbekannte Drittgesellschaft handelt, hätte die Vermittler zur Vorsicht gemahnen müssen. Erst vor wenigen Wochen wurde das öffentliche Angebot der PICCOX SECURITISATION SA dann plötzlich durch die Emittentin beendet.

Was sich zu Anfang wie eine interessante Anlagestrategie anhörte, schürt nun große Ängste bei den Anlegern. Fällige Zahlungen wurden nicht geleistet und erste Gläubiger haben gerichtliche Schritte eingeleitet. Inzwischen soll laut einschlägigen Medienberichten die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Anlagebetrugs ermitteln und es soll zu mehreren Durchsuchungen in Berlin, München und der Schweiz sowie zur Sicherstellung von Vermögenswerten gekommen sein.

„Betroffene Anleger müssen nun schnellstens ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und ihre Ansprüche bestmöglich sichern, da es bei möglichen Schadenersatzansprüchen nach dem sogenannten „Windhund-Prinzip“ gehen kann (wer zuerst kommt, mahlt zuerst!)“, mahnt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

„Hierzu gehört es, nicht nur Ansprüche gegen den eigenen Anlageberater und die Vertriebsgesellschaften zu prüfen, sondern auch gegen die hinter dem Kapitalanlagekonstrukt stehenden Verantwortlichen. In derartigen Fällen mit Auslandsbezug ist es sinnvoll, wenn sich die Anleger zusammenschließen und neben den erforderlichen Maßnahmen der Rechtsverfolgung in Deutschland auch in der Schweiz und in Liechtenstein tätig werden, um den größtmöglichen Rückfluss ihres Investments zu erhalten“, so Nieding weiter.

Hierzu beabsichtigt die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, eine Interessenbündelung unter den Anlegern herbeizuführen und bietet eine kostenlose Registrierung an, um sich über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.



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