Picam/Piccor/Piccox – weitere Urteile gegen mutmaßliche Initiatoren erwirkt

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In dem berüchtigten Betrugskomplex der Picam/Piccor/Piccox haben Witt Rechtsanwälte für weitere Mandanten erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und mutmaßliche Initiatoren des Schneeballsystems durchgesetzt. Nach richtiger Auffassung des erkennenden Landgerichts haben die Leiter des Unternehmensverbundes, Thomas Entzeroth und Pascal Savelsbergh, die durch Witt Rechtsanwälte vertretene Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sind daher zum Schadensersatz verpflichtet. Den Urteilen ist jeweils eine umfangreiche Beweisaufnahme vorausgegangen, die vollumfänglich den Vortrag der Witt Rechtsanwälte bestätigt hat. Die Urteile sind zum Teil rechtskräftig.

Die erstrittenen Urteile bieten der Mandanten der Witt Rechtsanwälte klare Vorteile auch bei der Vollstreckung. Selbst im Falle einer Insolvenz der Schuldner wird die nun titulierte Forderung nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst. Ferner dürfen die durch Witt Rechtsanwälte erfolgreich vertretene Kläger von einem Vollstreckungsprivileg im Rahmen der Bestimmung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens profitieren.

Die betroffenen Anleger sollen ihre Ansprüche rechtzeitig anwaltlich überprüfen lassen. Witt Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Komplex Picam/Piccor/Piccox bereits mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren können.

Witt Rechtsanwälte bieten eine komplexe Beratung für die Geschädigten Picam-Anleger an. Durch die Vertretung von weit über 200 Mandanten im Zusammenhang mit dem Betrugskomplex Picam/Piccor/Piccox konnten Witt Rechtsanwälte zahlreiche wertvolle Informationen sammeln, die ihnen und den durch sie vertretenen Anlegern bereits in zahlreichen bundesweit geführten Gerichtsverfahren zum Erfolg verholfen haben. 

Bereits in einem kurzen unverbindlichen Telefonat können Witt Rechtsanwälte nach entsprechender Schilderung des individuellen Sachverhaltes den Anlegern eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen und die voraussichtlichen Kosten eines Verfahrens benennen. Bei rechtsschutzversicherten Anlegern werden die Anwalts- und Gerichtskosten häufig durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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