PIM Gold: Was gibt es Neues? Update für die Anleger! Anwälte informieren!

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Nach den Hiobsbotschaften für die Anleger in Sachen PIM Gold, bei dem Medienberichten der letzten Tage zufolge die Staatsanwaltschaft ca. 1,9 Tonnen des Edelmetalls vermisst, alle Vermögenswerte beschlagnahmt sein sollen und sich der PIM-Chef inzwischen in Untersuchungshaft befinden soll, stellt sich betroffenen Anlegern die Frage, wie es nun weiter geht und wie sie ihren eventuellen Schaden am besten kompensieren können.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg informiert:

Insolvenzverfahren wahrscheinlich, Forderungen anmelden

Aufgrund der unübersichtlichen Situation ist die Gefahr, dass es zu einem Insolvenzverfahren bei PIM Gold kommt, wahrscheinlicher geworden. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, so sollten Anleger auf jeden Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Allein über eine eventuelle Insolvenzquote werden Anleger aber ihren Schaden nicht kompensieren können.

Bei der Polizei melden, Arrestverfahren prüfen

Inzwischen gibt es Nachrichten, dass Anleger sich bei der Homepage der Polizei im Fall PIM Gold melden/registrieren können.

Das sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB unbedingt machen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft wissen, dass man Geschädigter ist. Außerdem sollte geprüft werden, ob ein Arrestverfahren erforderlich ist oder nicht zur Sicherstellung für die Anleger eventuell sichergestellter Gelder oder Goldbestände weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Haftung des Managements

Sofern sich Betrugsvorwürfe bestätigen sollten, würden sich zwar Ansprüche gegen die verantwortlichen Manager persönlich ergeben.

Allerdings wäre hier jedoch nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fraglich, ob bei diesen Personen noch Geld zu holen ist, Betroffene sollten z. B. beobachten, ob die Staatsanwaltschaft Gelder sicherstellen kann.

Auch wäre zu prüfen, ob nicht z. B. über ein kostengünstiges „Adhäsionsverfahren“ Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

Haftung des möglichen Wirtschaftsprüfers

Gerüchten zufolge ist der Goldbestand bei PIM Gold von einem Fachmann/Experten oder gar Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. 

Hier berichten einige PIM-Gold-Anleger Dr. Späth & Partner davon, dass sie diese Bestätigung auch einsehen konnten, ihnen diese aber nicht ausgehändigt wurde. Hier könnte eine Haftung eines Fachmannes oder Wirtschaftsprüfers in Betracht kommen, die geprüft werden sollte, eventuell könnte hier auf eine Haftpflichtversicherung zugegriffen werden.

Die Vermittler

Die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung, außerdem eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Hier ist fraglich, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war, z. B. wurde Anlegern hier teilweise versprochen, dass sie 0,5 % Rendite pro Monat erwirtschaften sollten, es stellt sich die Frage, wie diese Angaben eingehalten werden sollten, zumal der Goldpreis teilweise schon Höchstpreise erreicht hatte.

Auch ist die Frage, ob Erlaubnisse wie eine KWG-Erlaubnis oder sonstige Erlaubnisse erforderlich waren oder nicht und vom Vermittler-/Berater ordnungsgemäß überprüft wurden.

Weiter stellt sich die Frage, ob Angaben zum möglichen Eigentumserwerb des Goldes, die teilweise von den Vermittlern gegenüber den Anlegern gemacht wurden, zutreffend waren.

Sollte die Vermittlung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, so würden die Vermittler-/Berater, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, gegenüber den Anlegern haften.

Diverse Vermittler, die Anlagen bei PIM Gold vermittelt haben, dürften auch über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sodass für Anleger die Möglichkeit besteht, dass der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Vermittlers reguliert wird. In Fällen, in denen keine Haftpflichtversicherung vorliegt, haftet der Vermittler immer mit seinem jeweiligen Privatvermögen, bei dem geprüft werden sollte, wie hoch dieses ist.

Fazit: 

Betroffene Anleger in Sachen PIM Gold haben zahlreiche Möglichkeiten, um ihren möglichen Schaden zu kompensieren, die Möglichkeiten reichen von Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, eventuelles Arrestverfahren, Haftung gegen die Verantwortlichen und gegen die Vermittler und sogar eventuell gegen Experten oder Wirtschaftsprüfer, wobei immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob Schadensersatzansprüche zustehen, den Anlegern könnten im besten Fall durch die Haftpflichtversicherungen auch solvente Gegner zu Verfügung stehen.

Betroffene Anleger, die rechtsschutzversichert sind, seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen übernehmen, Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers/der Anlegerin.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 17 Jahren, sind Dr. Späth & Partner schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon mehrere hundert Geschädigte im nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ähnlichen Goldbetrugsfall BWF-Stiftung erfolgreich vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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